Stück.31der andere zu befahren gehabt.Quoties au-tem evictionis periculum mutuum est, &commune, tum si uni res evincatur, is nonhabet actionem de evictioneCARPZOV. cit. Def. 19.16.Geſezt übrigens, daß die Wehrſchafts⸗Lei-stung dahier statt hätte, und der Appellant dar-zu verbunden wäre; so möchte der Appellat je-doch denselben deßfalls nicht besprechen, er ha-de dann vorab angewiesen, daß er in Beytrei-dung derer Schulden den erforderlichen Fleißingewendet, daß er wider die Schuldner Ur-elen ausgewürket, selbige zur Vollstreckungorderet, nichts destoweniger keine Zahlungalten, und endlich, daß die Forderungenseine Schuld und Saumnüß nicht zukunde gegangen, sondern die Schuldnere be-eitezur Zeit der vorgenommenen Theilungzuzahlbar gewesen. Es ist dahero ganz ohn-ermeßlich, wie bey dieser der Sachen Liegen-der Appellant zur Berechnung, und Wehr-schafts=Leistung habe verurtheilet werden kön-den.17.Vielmehr wann nach demjenigen, so bisahin angeführet worden, geurtheilet werdenlte, so würde der Spruch=Rechtens schwer-) anders ausfallen mögen, dann daß derppellant von der angehobenen Klage frey zuspre=
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