Druckschrift 
2 (1760)
Entstehung
Seite
29
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Stück.29det ist; immassen eines theils die Absonderungder guten Schulden von denen bösen, und zwei-felhaften, wie auch dererselben Theilung ganzehnnöthig und überflüßig wäre, wann dieWehrſchafts⸗Leiſtung deſſen ohngeachtet an-noch statt finden sollte; zumalen solchenfalls esgleich viel gülte, ob die Absonderung und Thei-lunggeschehen, oder aber die Schulden ge-sammter Hand thäten beygetrieben werden.Andern theils würde auch die beschehene Thei-lung zu nichts mehr dienen, als um immer-währende Irrungen, und Verdrießlichkeitenzu erwecken. Mithin ist nicht zu vermuthen, die Gemeinschaft auf solche Weise aufge-oder.seyn solle, wodurch annoch mehrere Zwi-ſtigkeiten entſtehen könnten, als wann ſelbigeangedauret hätte.§. 14.Itz angeführte Gründe halten nicht nur Mit-ben, sondern auch bey Compagnons, oderbesehen Stich. Dann obgleich nicht ohne, daßLesellen in die gemeinschaftliche Handlung ausim ihrigen ein gewisses eingebracht, und ein-geworfen haben; die Miterben hingegen ohneeinige Einlage zur Theilung berufen werden;so bleibt es jedoch bey Gesellen eben so wohl,als bey Miterben wahr, daß ein jeder bey sol-her der Schuldentheilung die nemliche Gefahrſich nehme, daß im Fall die Wehrſchafts-tung Platz greifen sollte, die Theilung über-flüßig,