26Erstesso weniger erstrecken kann, als davon darinnennichts enthalten, ja damals nicht eins darangedacht worden.§. 11.Sollte indessen auch sothanes Bündnißnoch gelten, und zur Richtschnur dienensen; so wäre jedannoch einige Verbindlichzur Wehrschaft daraus nicht erzwinglich;erwogen dasselbe nur von einer BeytreibungHülfe erwehnet, unter diesem WorteBeytreibungs=Hülfe aber die Wehrschaftso weniger begriffen, je grösserer Unterzwischen diesen beeden Sachen obhanden.sezt so gar: es wäre auch die Wehrschaftausbedungen, und versprochen worden.möchte selbiges nichts destoweniger sich nurdie Wahrheit und nicht auf die Zalder Schulden erstrecken. Si VenditorLEYSER ad I. spec. 199. m. 3.)evictionem bonam, ewige gute Wehrbonund eviction promiserit. Neque tunctatem nominis praestari oportet. Sic re&dimus mense Februario anni 1724.gulam,ratione decidendi duplicem istam regiquod verba contrahentium secundum&stratam materiam intelligenda sint,contrahentes in dubio Legum dispositioneper omnia conformasse praesumantur,mus.
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