Stück.21ben auch so gar seinem eigenen Angeben nachverschiedene Rechts=Kriegen angehoben, und,um willen er mittels dererselben zu dem seini-gen nicht völlig gelanget, seines verstorbenenBruders Kinder anfänglich zwar alle, nachge-hends aber den in die Handlung aufgenomme-nen Gerhard Henrich sonderheitlich besprochen,daß er sich mit ihme berechnen, und die Wehr-schaft der als gut angewiesenen Schulden ge-bührender massen leisten solle.3.Nach vollführtem Schriftwechsel ist amten Junii 1756. die Endurthel dahin ausge-fallen, daß beklagter Gerhard Henrich die ein-geklagte Liquidation anzugehen, und dabey be-findenden Dingen nach die Wehrschaft zu lei-sten schuldig, die aufgangenen Kösten aber biszu reserviren seyen.4.Von welcher Rechts=Erkenntnüsse derselbehero stehenden Fusses provociret, die einge-zte Berufung am 3ten Julii dahier eingefüh-unterm 13ten Augusti das Mandatum umricht reproduciret, den 10ten Septembrisdem Gegenbericht eingekommen, und nach20ten selbigen Monats erhaltenen Proces.seine Justificationsschrift den 6ten Novem-übergeben, mithin die Nothfristen, sowohl,auchübrige Feyrlichkeiten genauest beob-htet.B 3§. 5.
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