424 Der Personalkredit des ländlichen KleingrundbesitzeI in Westpreußen.
übersteigt. Beträgt nun diese Haftsumme z. B. 1000 Mark und die Mit-gliederzahl 50, so ist die Gesamthastsumme 50 000 Mark, und das Konkurs-verfahren kann erst eröffnet werden, wenn 12 500 Mark Unterbilanz sichergeben ha'ben. Sehr viel kleiner ist das Risiko hingegen bei der unbe-schrankten Haftpflicht, denn nach § 115 desselben Gesetzes hat dieGeneralversammlung der Genossenschaft über die Auflösung schon zu be-schließen, sobald sich bei der Geschäftsführung ergicbt, daß das Vermögender Genossenschaft einschließlich des Reservefonds und der Geschäftsguthabenzur Deckung der Schulden nicht ausreicht.
Wird hiernach in einer von den beiden Arten der Genossenschaftenbei strenger Befolgung des Gesetzes die Auflösung beschlossen, so ist vonden Genossen mit beschränkter Haftpflicht mehr Verlust zudecken, als Von denen mit unbeschränkter Haftpflicht!
Ist also für die Kreditgenossenschaften die unbeschränkte Haftpflichtzweckmäßig, so ist es doch für die P r o d u k t i v genossenschaften die beschränkte.Bei diesen handelt es sich um Ausgaben innerhalb fest und eng gezogenerGrenzen, und daher ist nur eine beschränkte Haftpflicht nötig. Die Raiff-eisenorgllnisation würdigt das vollkommen, indem sie Produktivgenofsen-fchaften mit beschränkter Haftpflicht, wie die genossenschaftliche Wurstfabrikzu Rofenberg und die Obstverwertungsgenossenschaft zu Elbing den Anschlußan ihren Revisionsverband gestattet hat.
Auch der Belcihung von Vodenerzeugnissen hat die Raiff-eisen-Organisation ihre Aufmerksamkeit zugewendet.
Will sich sür einen Darlchnsnehmer kein Bürge finden und sind auchnicht Wertpapiere oder Hypothetenbriese zur Sicherstellung eines Darlehnsvorhanden, so gestattet sie die Verpfändung von Getreide, Wolle, Vieh oderdergleichen. Um jedoch dieses erstere Versahren in Westpreußen zu organisieren,setzte Herr Verbandsanwalt Heller bereits auf die erste Tagesordnung desRaiffeisen-Beirates das Thema der Gründung von Absatzgenossenschaften fürGetreide, verbunden mit dem Bau kleinerer Silos an den Bahnhöfen. Eswurde eine Kommission gewählt, bestehend aus den Herren V. Puttkamer,Heller, Verbandsanwalt der westpreußischen Raiffeisengenossenschaften, v. Graß-Klanin, v. Kries-Trantwitz, Generalsekretär Steinmeyer, Landrat Dr. Brückner,Bamberg-Stradcn, Landrat v. Glasenapp; dieselbe tagte am 14. Novemberin Danzig unter Vorsitz des Herrn von Puttkamer und nach Zuziehungder Herren Regierungsrat Delbrück und des Verfassers. Es wurden folgendeBeschlüsse gefaßt:
I. Die Kornhausgenossenschllftskommission des Beirates der wcstprcußischen
Raiffeisenorganisation sieht in der Gründung von Kornhausgenossen-