Der Perfonalkredit d. ländl. Kleingrundbesitzes im Großh. Mecklenburg-Schwerin. 379
Wucherer sind seltene Erscheinung, halten sich auch vom ländlichenGrundbesitz fern, weil daran Geschäfte durch Konsolidation oder Parzellierung,nicht zu machen sind, sondern jede Nahrungsstelle als solche erhalten, bebautund bewirtschaftet werden muß, womit Wucherern nicht gedient sein kann. —Vom Bankkredit machen besonders die Zuckerfabriken nnd Molkereien u. s. W.Gebrauch, doch wenden sich dieselben jetzt mehr und mehr dem Domanial-kapitalfonds zu, welcher Genossenschaften mit solidarischer Haftung be-leihet. Letzterer dient auch in erster Linie dem Hypothekenkredit der mitt-leren und kleineren Grundbesitzer im landesherrlichen Domanium, derenVerfchuldbarkeit unbeschränkt, welche letztere dagegen im ritterschaftlichenund klösterlichen Gebiete fehl eingeengt und ohne Belang ist. DerDomanilllkapitalfonds ist alfo das Centralinstitut für den Kredit deslandesherrlichen Domanium, doch wird auch feine Ausdehnung auf dieanderen Lcmdesteile und feine allmälige Ausbildung zum allgemeinenLandeskreditinftitut vorgesehen. — Einrichtungen zur Beleihung von Boden-erzeugnisfen existieren nicht.
Die einheimischen Einrichtungen für den Personalkredit sind im all-gemeinen billig. An Zinsen nehmen Banken und Vorschußvereine 5—6°/oinkl. Provision, bei Genossenschaften noch weniger, der Domanial-Kapital-fonds hier immer nur 4°/» und keine Provision u. s. w. Bei Genossen-schaften wird regelmäßig Amortisation beliebt, bei Darlehen an einzelnesetzen die Banken und Vorschußvcreine nur kurze Fristen, etwa bis zu sechsMonaten.
Bei der an althergebrachter Wirtschaft hängenden bäuerlichen Land-bevölkerung fpielt der Betriebs- und Meliorationskredit bis jetzt keinebedeutende Rolle.
Die Verschuldung ist bei den etwa 1200 domanialm Erbpachtstellmaus älterer Zeit, welche für immer steigende Kcmfpreife aus einer Handin die andere gingen, eine fehr bedeutende — beträchtlich auch bei denjenigenaus der generellen Vererbpachtung Von 1867 ff., welche, etwa 600 an derZahl, außer den ihnen ohne Kauf- und Erbstandsgeld überlassenen, bis18 000 Quadratruten guten und bis etwa 30 000 Quadratruten leichterenBodens noch das Plus des früher von ihnen als Zeitpachtbauern bewirt-fchafteten Landes zugekauft haben — ebenfo bei denjenigen, welche neuereErbpachthufen freihändig oder im Konkurs mit unzureichenden Mitteln gekaufthaben —, nur gering aber bei den mehr als 3000 neueren Erbpächtern,welche ohne Kauf- und Erbstandsgeld für die Ländereien nur für eine Brand-lllffenquotc der Gehüftsgebäude und gegen eine überaus billige Tazfummedes früher fürstlichen Gehöstsinventars aus dem Vauernverhältniffe zur Erbpacht