ZßO Landwirtschaftslehrer I. Schneider.
bei Inanspruchnahme des Kredits von der Centraldarlehnstasse in Neuwiedein oder mehrere Aktien dieses Instituts übernehmen müssen, wahrenddie Darlehnstassen des brandenburgischcn Verbandes zu gleichem Zweckverhältnismäßig nur geringe Einzahlungen auf einzelne zu erwerbendeGeschäftsanteile zu leisten haben, deren Gesamtbetrag nicht unerheblichhinter den Einzahlungen auf die Aktien der Neuwieder Centralstellezurück bleibt. Zum Teil dürfte aber auch das Interesse der ländlichenKleingrundbesitzer in größerem Maße den Spar» und Darlehnstassenunseres Provinzialvcrbandes deshalb sich zuwenden, weil diese die amJahresschluß erzielten Überschüsse, soweit selbige nicht statutengemäß zurAnsammlung des Reservefonds verwendet werden müssen, den Mitgliedernin Form der Dividende voll zugute kommen lassen, während dies bei denRaiffeisenschen Darlehnskassenvereinen bekanntlich nur in äußerst geringemUmfange der Fall ist, da allein zwei Drittel des Iahresüberschusses densogenannten Stiftungsfonds, über die die einzelnen Darlehnskassenvereineselbst nicht frei verfügen dürfen, überwiesen werden und nur der alsdannverbleibende Rest, nachdem von diesem zunächst noch ein Teil dem Reserve-fonds zugeführt worden und die Geschäftsanteilzinsen gedeckt sind, denMitgliedern in Form einer zumeist allerdings nur sehr geringen Dividendezuteil wird.
5. Der durch die vorerwähnten verschiedenartigen Kreditinstitute derländlichen Bevölkerung ermöglichte Personaltredit wird von derselbenhauptsächlich im Interesse der Unterhaltung und Verbesserung des Wirt-schaftsbetriebes in Anspruch genommen. Namentlich geschieht dies zumZwecke des Ankaufs von Zug- und Zuchtvieh, von Magervieh behufsMästung, von Saatgetreide, künstlichen Düngemitteln, Kraftfuttermitteln,von landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen. Auch zu Neu- oderReparatuiblluten von Wirtschafte und Wohngebäuden, namentlich infolgestattgehabter Brandschäden, sowie zur Deckung von Verlusten durch Vieh-seuchen und Hagelschaden werden Darlehen zeitweise aufgenommen, undwird gerade zur Deckung von Verlusten durch derartige Unglücksfälledie Inanspruchnahme des Kredits deshalb nicht selten notig, weil zwardie Versicherung der Gebäude und auch Wohl des Inventars gegenFeuerschaden allgemein, aber behufs Ersparung an Versicherungsprämiensehr häufig in nicht genügender Höhe stattfindet, und serner die Ver-sicherung gegen Viehverluste, abgesehen von der Versicherung gegenSchaden durch Trichinen, sowie die Versicherung gegen Hagelschaden beidem bei weitem grüßten Teil unserer bäuerlichen Wirte noch keinen Ein-