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Dreimonatsaccepten, die allerdings einigemal prolongiert weidenkönnen, statt.
Bei diesen Prolongationen wird seitens der Vorschußvcreine häufigeine teilweise Rückzahlung des Darlehens zur Bedingung gemacht; inden Raiffeiscnschen Darlehnskassenuereinen sowie den ländlichen Spar-und Darlehnskassen muß bei jedem Darlehen von längerer alsIahresdaucr stets am Jahresschluß eine teilweise Abzahlung desselbenersolgen.
Die kommunalen Sparkassen gewähren den Personalkredit zumeistnur gegen Hinterlegung von Wechseln, in seltenen Fallen gegen Hinter-legung von Schuldscheinen; außerdem beanspruchen sie zur weiterenSichelstellung der Darlehen, falls nicht Wertpapiere verpfändet werden,noch die Stellung von zwei zahlungsfähigen Bürgen für jeden gewahrtenKredit. Die Kreditfristen werden seitens der Sparkassen gewöhnlich auchauf drei Monate bemessen, zum Teil aber auch auf längere Zeit, undwird in beiden Fällen wohl ein» oder mehrmalige Prolongation zu-gestanden. Einige Sparkassen beanspruchen bei stattfindender Prolongationder Darlehen eine teilweise Rückzahlung desselben.
Eine Individualisierung der Darlehnsgewährung nach den Zweckenderselben findet, soweit die uns vorliegenden Berichte ersehen lassen,eigentlich bei keinem der fraglichen Kreditinstitute statt; indessen wirddoch bei einigen der Schulze-Delitzschschen Vorschußvereine insofern einUnterschied gemacht, als bei Gewährung von Darlehen an Landwirteetwas längere als die fönst üblichen dreimonatlichen Kreditfristen, etwabis zu 6 Monaten, gewährt werden. Eine Kontrolle über die Verwendungder gewährten Darlehen findet nur bei einigen der kleineren ländlichenDarlehnskllssenvereine statt; dagegen haben Wohl alle hier in Fragekommenden Kreditinstitute den Grundsatz, an leichtsinnige oder liederlichePerfonen keine Darlehen zu gewähren.
In Berücksichtigung der vorstehend in der Hauptfache mitgeteiltenEinrichtungen der für den Personalkredit der ländlichen Kleingrund-besitzer unserer Provinz in Betracht kommenden Institute erscheint fürdie noch unverforgte Bevölkerung die Organislltionsform der zum Ver-bände der landwirtschaftlichen Genossenschaften der Mark Brandenburgund der Niederlausitz gehörigen Spar- und Darlehnskassen sowie diejenigeder Raiffeisenschen Darlehnskllssenvereine jedenfalls am meisten erfolg-versprechend.
Abgesehen davon, daß diese Kreditgenossenschaften infolge ihres