Der Pcisonllllredit des lnndl. Kleingrundbesitzes in der Pruv. Brandenburg. 357
ihren Mitgliedern gewähren, sind aber nur in sehr geringer Zahl vor-handen. Außer den Zinsen werden bei jeder Darlehnsentnahme nochProvisionen in Höhe von '/8 bis ^2°/», in ausnahmsweisen Fällen auchnoch etwas höhere Provisionen erhoben.
Von den kommunalen Sparkassen werden, soweit sie überhauptPcrsonalkredit gewahren, sür derartige Darlehen gewöhnlich 5°/o Zinsenerhoben; bei einigen dieser Kassen steigt der Zinsfuß aber auch bis 5^/«und 6"/°, während er nur in sehr seltenen Fällen aus 4^2 °/a und ganzausnahmsweise auch bis 4°/u herabgeht; auch die Sparkassen erhebenbei derartigen Darlehen fast durchweg eine Provision von ^/s bis V2°,«.
Die Darlehen werden von den Raiffeisenschen Darlehnskassenvereinensowie von den zum brandenburgischen Verbände gehörigen ländlichenSpar, und Darlehnskassen an ihre Mitglieder, die überhaupt nur zurEmpfllngnahme von Darlehen berechtigt sind, unter vollständiger Ver-meidung des Wechsels nur auf Grund von Schuldscheinen gewährt. Alsweitere Sicherheit ist von dem Darlehnsnehmer entweder noch einzahlungsfähiger Bürge zu stellen, oder es sind Wertpapiere zu hinter-legen, und mehrfach wird auch hypothekarifche Eicherstellung acceptiert.In einigen dieser Kassen werden kleinere Darlehen an finanziell gutsituierte Mitglieder auch Wohl ohne weitere Sicherstellung nur aufGrund des Schnldfcheines ausgegeben.
Die Fristen der Kreditgewährung erstrecken sich bei den beiden letzt-genannten Kategorien von Darlehnskassen vielfach auf ein oder mehrereJahre, zum Teil felbst bis auf fünf Jahre, in den meisten Fällen aberauf kürzere Dauer als ein Jahr.
Bei den Vorschußvereinen wird der Kredit zum bei weitem grüßtenTeil auf Grundlage von Wechseln und zwar entweder unter Bürgschafteiner zahlungsfähigen Perfon oder durch Sicherstellung mit zu hinter-legenden Wertpapieren gewährt. In neuerer Zeit gewähren übrigenseinige Vorschußvereine unter gewissen Verhältnissen auch Darlehen aufGrund von Schuldscheinen gegen entsprechende Sicherstellung durch Bürg-schaft oder Wertpapiere. Es sind dies zumeist solche Vorschußvcrcine,die zahlreiche Landwirte zu ihren Mitgliedern zählen und diesen Mit-gliedern auch bezüglich der Befristung der Darlehen entgegenkommen,indem sie von der bei ihnen sonst ganz allgemein üblichen Dreimonats-frist absehen nnd die Dauer der Darlehen auch auf ein Jahr und wohlnoch darüber hinaus in gewissen Fällen beinessen. Sonst findet bei denVorschußvereinen fast durchweg die Darlehnsgewahrung auf Grund von