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2 (1896) Mittel- und Norddeutschland
Entstehung
Seite
279
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Der Pelsonaltredit im Gebiete der thüringischen Staaten. 279

brutales Recht geberdete und die gefürchtete Herrschaft über ganze Dorf-bevölkerungen befaß, vermag jetzt nur noch fchüchtern in den dunkelstenWinkeln zu wirken und sieht sich offen verachtet. Daß unter solchenVerhältnissen das ganze Gefchäftsgebahren felbst der blutigsten Wucherervon ehemals einen fühlbaren Wandel zum wenigsten äußerlich erfahrenhat, liegt auf der Hand.

In dem bis dahin Erörterten dürfte eine hinreichende Übersicht zurBeurteilung der wesentlichsten Fragen des Kreditwesens in Thüringengegeben sein; es werden nur noch einige damit in Zusammenhang stehendeFragen, wie sie in den, den Erörterungen zu Grunde gelegten Frage-formularen angeregt sind, kurz zu beantworten sein.

Was die Hohe des Zinsfußes anbelangt, fo ergiebt sich, daß derselbebei den städtischen und Kreissparkassen (Hypoth.) zwischen 3^/2 und 5 °/o(Viele Sparkassen führe» verschiedenen Zinsfuß: den niedrigerenfür Tarlehn an Gemeinden, den höheren für Hypotheken.)bei den Spar- und Vorschußvereinen zwischen 5 - 6°/o

(in einigen Ansnahmefiillen schon von 4>/4 bis 4'/2°/o ab.)bei den ländlichen Darlehnskassen zwischen 4 - 5°/»

steht. Im allgemeinen wird man anzunehmen haben, daß jede Kategorievon Anstalten so billig arbeitet, wie sie es gemäß ihrer Tendenz undOrganisation vermag. Da wo die Höhe des Geschäftsgewinnes leitendesMotiv ist, wird allerdings die Neigung bestehen, den Zinsfuß hoch-zuhalten; die Grenze wird hier gezogen durch den zweiten Faktor, dernach dem Zinsfuße den Gewinn bedingt: die Höhe des Umsatzes.Würde man den Zinsfuß übertreiben, fo würde der Umsatz sich mindern.Wo dagegen, wie bei den ländlichen Darlehnskasfen, und teils auch beiden städtischen Sparkassen, die Befriedigung des Bedürfnisses der einzigeZweck ist und auch in der Folge bleibt, da wird man auch mit demniedrigsten Zinsfuße arbeiten, der dein Umfatze gemäß erreichbar ist undwird dauernd dabei bleiben.

Andere Kreditanstalten, als die bisher besprochenen, bestehen in demGebiete der thüringischen Staaten nicht, wenn man nicht etwa die in dengrößeren Städten bestehenden Pfandleihhäuser in Betracht ziehen will.Diese dienen den verschiedensten Klassen der Stadtbevülkerung und leihengegen Verpfändung von Wert- und Inventarstücken aller Art. Sieentsprechen einem Bedürfnis des Städtelebens, kommen aber für dasGanze des Kreditwesens nur wenig in Betracht.

Mit ganz vereinzelten Ausnahmen beruhen alle genossenschaftlichen