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sächsischen Verbände angeschlossene mit beschränkter Haftpflicht. Letzteresind zum größten Teile erst ganz junge Schöpfungen des landwirtschaft-lichen Centralvercins für die Provinz Sachsen.
Ihrer ursprünglichen Bestimmung getreu, haben die Darlehenskassenbis auf den heutigen Tag in erster Linie eine Stärkung des Bauern-standes in materieller und sittlicher Hinsicht zum Zwecke, wodurch sievon vornherein für den vorliegenden Bericht ein erhöhtes Interessegewinnen. Sie gewähren an die Mitglieder die für ihren Geschäfts-und Wirtschaftsbetrieb benötigten Darlehen und nehmen andererfeits dieüberflüssigen Mittel derselben als Einlage entgegen, wodurch sie denSpürsinn fördern.
Die Organe der Darlehenskassen sind der Vorstand, Verwaltungs-oder Aufsichtsrat und die Generalversammlung sämtlicher Mitglieder.Da die Funktionen dieser Verwaltungsorgane Wohl als allgemein bekanntvorausgesetzt weiden dürfen, fei hier nur kurz erwähnt, daß der Vorstanddie Geschäfte leitet, der Verwaltungsrat beaufsichtigt und die General-versammlung neben der Oberaufsicht noch über alles dasjenige befchließt,was den übrigen Organen, die von ihr berufen werden, nicht befonderszugeteilt ist. Die Beschlüsse des Vorstandes werden in der Regel durchden Rechner ausgeführt; letzterer erhält gewöhnlich für feine Mühewaltungeine entsprechende Entschädigung, welche auch dem Vorstände von demAufsichtsrate zuerkannt weiden kann, während es sonst bei diesen Kassenzum Unterschiede von den Schulzc-Delitzschschen Vorschußvereinen Principist, daß alle Ämter als Ehrenämter verwaltet werden.
Die Geschäftsergebnisse derjenigen Kassen, welche Berichte eingesandthaben, sind in den folgenden Tabellen zufammengestellt.(Tabellen siehe S. 2Z0 bis 253.)
Bei der Wertschätzung dieser Zahlen ist dieselbe Vorsicht geboten,wie bei den Tabellen über die Schulze-Delitzschschcn Kassen. Zunächst er-giebt sich aus Spalte 3 der Zusammenstellung, daß der Umfang derRlliffeisenschen Darlehenskassen ein bedeutend geringerer ist, wie der derVorschußvereine nach Schulze-Delitzsch. Während bei letzteren die Mit-gliederzahl im Durchschnitt 360 bis 400 beträgt, umfassen dieRlliffeisenschen Darlehenskassen nur durchschnittlich 60 bis 65 Mitglieder.
Der Geschäftskreis einer folchen Genossenschaft dehnt sich auf höchstens2 bis 3 engbenachbarte Orte aus. Diese enge Begrenzung der Kassen-bezirke macht es dem Vorstande möglich, sich über jedes Mitglied zuorientieren und ein maßgebendes Urteil über seine Vertrauenswürdigkeitzu bilden. Unbeschadet der Lebensfähigkeit der einzelnen Kassen hat sich