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2 (1896) Mittel- und Norddeutschland
Entstehung
Seite
238
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238 I- Schulte.

ausgleichen lassen. Es muß die Ausgabe der Zukunft sein, und sie wirdsich lohnen, diese Ausgleichung zu finden.

L. Die Schulze-Delitzschschen Vorschußvereine.

Die von den Kassen dieser Art nach Maßgabe der Fragebogen ein«gesandten Berichte sind leider sehr dürftig. Von 93 Genossenschaftenhaben nur 36 die Fragebogen wieder eingeschickt trotz der Aufforderungihres Generalanwalts in Nummer 15 der Genossenschastsblätter und trotzdes wiederholten diesseitigen Ersuchens. Teilweise haben dieselbendie mit der Ausfüllung der Fragebogen verknüpfte Mühewaltung undArbeit vorgeschützt, zum Teil ihre direkte Abneigung gegen das als „ein-seitig" bezeichnete Unternehmen des Vereins für Socialpolitik bekundet,oder sie haben die Angelegenheiten mit Stillschweigen Übergängen. Im all-gemeinen wirtschaftlichen Interesse ist dies selbst bei denjenigen Vereinenzu bedauern, die sich vielleicht hinsichtlich ihrer Bedeutung sür denPersonallredit der Kleingrundbesitzer vor einer öffentlichen Kritik sürchten.Immerhin aber scheinen die Darstellungen in der verhältnismäßig geringenAnzahl von selbst noch lückenhaften Berichten, die sich hauptsächlich ausdie Regierungsbezirke Magdeburg und Merseburg verteilen, groß genug,um ihnen einige generelle Bedeutung beimessen zu dürfen.

Der Gegenstand der Schulze-Delitzschschen Vorschußvereine ist derBetrieb eines Bankgeschäftes behufs gegenseitiger Beschaffung der inGewerbe und Wirtschaft notigen Geldmittel auf gemeinschaftlichen Kredit.Die Mitglieder sind die Träger und Leiter des aus die Befriedigung desHreditbedürfnifses gerichteten Unternehmens, sür dessen Risiko sie gewöhn«lich mit ihrem ganzen Vermögen hasten; dasür nehmen sie andererseitsgemeinsam Anteil an den Gewinnen. Als Maßstab bei der Gewinn-verteilung dienen die eingezahlten Geschäftsanteile, welche ein stetswachsendes Stammkapital des Vereins repräsentieren. Die außerdemzum Geschäftsbetriebe erforderlichen Gelder werden durch Einlagen derMitglieder oder durch Anleihen auf gemeinschaftlichen Kredit und untersolidarischer Haft aller Mitglieder aufgenommen; anch dienen diesem Zweckdie aus Eintrittsgeldern und Gewinnanteil gesammelten Kapitalreserven.Der bankmäßig geregelte Geldverkehr ruht auf gefchäftlichem Fuße, fürGläubiger und Schuldner wird der marktgängige Zins, für letztere nebenentsprechenden Provisionszuschlägen, berechnet. Die Organe der Genossen-schaften find gewöhnlich der Vorstand, der Aufsichtsrat und die General-versammlung sämtlicher Mitglieder. Dem Vorstände, der aus dem