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2 (1896) Mittel- und Norddeutschland
Entstehung
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196
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196 Benno Meyer.

Besitzveifchuldung leide und aus dem Grunde Pcrsonaldarlehen etwahäufig nur zur Bezahlung von Hypothekenzinsen dienen, sei folgendesmitgeteilt:

Im großen und ganzen ist es ein vorherrschender Charakterzugunserer ländlichen Bevölkerung, daß man eine intensive Abneigung Vordem Schuldenmachen hat. In manchen Gegenden hält man es für eineEhrenpflicht, sich mit allen Mitteln gegen Schuldenkontrahieren zu wahren.Lieber verzichtet man auf felbst recht produktive Ausgaben, unterläßtz. B. selbst sehr vorteilthafte Meliorationen, Anschaffung von Maschinenund Geräten, Ausführung von Bauten u. f. w., um nur ja nicht denKredit anderer Leute in Anfpruch nehmen zu müssen. Vielleicht trittdarin infofern durch genossenschaftliche Organifation des Kredits eineÄnderung ein, als man dann es eher wagen wird, wirklich produktiveAusgaben des Geldleihens halber nicht zu unterlassen, hoffentlich wirdaber der gesunde Sinn unseres Volkes die beteiligten Kreise insoweit beiihren bisherigen Anschauungen erhalten, als nötig ist, daß man imSchuldenmachen weises Maß halte! Bei dem eingangs ausführlich mit-geteilten Verhältnis des unkultivierten zum kultivierten Boden erfcheintes nicht zweifelhaft, daß gerade im Herzogtum Oldenburg, in den Geest-gebieten dieses Landes, sich für die landwirtschaftlichen Meliorationendurch Neukulturen in den Heiden und besonders in den unendlichenMooren noch ein weites Feld zu nutzbringender Thätigkeit darbietet.Leider fehlt es uns dazu aber weniger an Geld, als an Menfchen; denn6 Jahrzehnte hindurch hat uns die überfeeifche Auswanderung ungezählteTausende unserer Landeskinder geraubt, so daß menschliche Arbeitskrafthier ein fo teurer und rarer Artikel ist, als kaum irgendwo andersin Deutschland. Ehe unsere vielen noch tulturfähigen U,n- und Odlands-flllchen wieder der Kultur gewonnen werden können, muß erst eine Zufuhrfremder Arbeitskräfte in großem Maßstabe erfolgen; wir mit unferergeringen Population sind dazu thatsächlich außer stände.

Die Besitzverschuldung im Herzogtum ist nirgends eine be-sonders hohe und giebt keine Veranlassung zu ernstlichen Besorgnissen.Zwar sind in dieser Hinsicht, sowohl in Bezug auf die einzelnen Teiledes Landes, als ganz besonders individuell, beträchtliche Unterschiedeunverkennbar. Es giebt einzelne Striche, in denen der Grundbesitz durch-weg unverschuldet, und wo es die Regel ist, daß beim jeweiligen Erbfallneben fchuldenfreiem Besitztum angemessenes Kapitalvermögen vorhanden,welches es dem Anerben ermöglicht, das Landgut entweder schuldenfreioder doch nur sehr mäßig verschuldet zu übernehmen. Jedoch sind