Der Personalkredit d. lttndl. Kleingrundbesitzes innerhalb d. Herzogt. Oldenburg. 181
auf der oldenburger Geest 8,96 da, und auf der münsterschen 14,55 im.Die Gesamtheit der vorhandenen Besitzungen setzte sich nach der Größederselben in folgender Weise zusammen. Es betrug und zwar imJahre 1885:
Bei einem Umfange die Anzahl der Besitzungen die Fläche in b».von lm
unter 0,5 12 983 ^ 28,0°/« 2152,0 ^ 0,4"/«.
0,5— 1 3 009 ^ 6,5°/« 2842,6 -^ 0,5°/«.
1— 2 4 652 -- 10,0°/« 6864,7 ^ 1,3°/«.
2— 5 7 841^16,9°° 26161,4^- 5,0°/°.5— 10 7 042 -^ 15,2°/° 50 481,9 ^ 9,7°/°.
10— 20 4 440 ^ 9,6°/° 62 689,6 -^ 12,1°/«.
20— 40 3 449 -^ 7,5°/° 99 904,1 ^ 19,2°/°.
40— 75 2 094 -^ 4,5°/° 106 836,0 ^ 20,6°/°.
75—100 410 ^ 0,9°/° 35 986,5 ^ 6,9°/°.
100—200 298 ^ 0,6°/« 40 887,9 ^ 7,9°/°.
über 200 138 ^ 0,3°° 84 875,7 ^ 16,4°/°.
Diese Ziffern illustrieren unbestreitbar die Thatsache, daß in unsermHerzogtum der Kleiubesitz entschieden vorherrscht, und daß eigentlicherGroßbesitz nur sporadisch vertreten ist. Zwar darf man es nicht un-berücksichtigt lassen, daß das reichliche Viertel aller Besitzungen mit unter^2 Im Flächenraum Wohl ausschließlich den Städten und städtischenOrtschaften angehört, daß feiner auch ein erheblicher Anteil an der nächst-höheren Stufe von ^2 bis 1 Im auf diefe Kategorie entfallen wird, unddaß auch die darauf folgende Stufe von 1 bis 2 Im, die auch nur ineiner verhältnismäßig unerheblichen Ausdehnung vertreten, zum großenTeile nicht für eigentliche Landwirtfchaftsbetriebe in Betracht kommt;allein desungeachtet ergeben die sodann solgenden Stufenzahlenverhältniffegegenüber den früher ausgestatteten, daß daraus das Vorherrschen kleinererBetriebe evident folgt. (Vgl. Dr. Kollmann „Das Herzogtum Olden-burg".)
Man wird aber aus den mitgeteilten Zahlen Wohl über die Größeder Besitzungen ein zuverlässiges Bild erlangen; jedoch gewähren die-selben, sür sich allein betrachtet, noch keinen zuverlässigen Anhalt für dieAusdehnung der landwirtschaftlichen Betriebe als solche, sondernes bedarf in diefer Hinsicht auch noch der Würdigung der Thatsache, daßin unserm Herzogtum, ähnlich wie in den angrenzenden Teilen derProvinz Hannover, insbesondere dem Regierungsbezirke Osnabrück, sowie