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in wirtschaftlich ungünstigen Jahren in Anspruch genommen, sonst werdenetwaige fällige Zinsen aus den lausenden Ertragnissen gedeckt.
Die in Vorstehendem geschilderte Art der Verwaltung der Genossen-schasten und der Auffassung ihrer Thätigkeit verhindert, daß dieselben zuQuellen leichtfertigen Kreditnehmens werden und dadurch das Gegenteil alsdie Hebung des Landwirtschaftsstllndes bewirken. Gut geleitete Genossen-schaften werden zum Segen für ihre Mitglieder. Sie machen die wirt-schaftlich Starken freier in ihrer Bewegung, geben ihnen Gelegenheit,zeitweise überflüssiges Geld zinsbar anzulegen und stützen den wirtschaftlichSchwachen.
Die bisherigen Erfahrungen in den Kreditgenossenschaften mit ihrerLentralstelle lassen es uns unzweifelhaft erscheinen, daß in der Be-gründung weiterer Genossenschaften das beste Mittel gegeben ist, um derunversorgten Bevölkerung zu helfen. Jedem Landwirt muß der „Bankierauf dem Lande", die ländliche Kreditgenossenschaft, zugänglich gemachtwerden.
Wenn das erste der Fall ist, wenn ferner die Landwirte sich vorFeuer-, Hagel- und Viehschäden schützen, dann müssen, wenn die Landwirtefür ihre Erzeugnisse Preise erlangen können, welche die Produktionskostendecken, und wenn sonst die Bedingungen sür einen erfolgreichen Betriebgegeben find, die Landwirte nicht nur bestehen können, sondern anchvorwärts kommen und ungünstige Zeiten auch ohne wesentliche Er-schütterungen ihrer Existenz überstehen können.
Das Versicherungswesen ist in unserer Provinz genügend entwickelt.Denn neben bekannten und anerkannten großen Versicherungsgesellschaftenfür Feuer, Hagel und Vieh bestehen besonders für die Viehverficherungfehr zahlreiche kleine Ortsversicherungsverbände, sog. Kuhladen, Pferde-und Schweine - Versicherungskllssen. Nach einer Statistik, die seitens deslandwirtschaftlichen Centralvereins sür die Provinz Hannover, der König-lichen Lllndwirtschllftsgesellschaft, im Jahre 1892 veranstaltet wurde, be-standen ca. 1000 derartiger kleiner Viehversicherungsvereine mit ungefähr7000 Mitglieder. Wenn trotz dieser vielfachen Gelegenheit nicht alleLandwirte sich gegen Feuer-, besonders aber Hagelschäden und Viehverlustegedeckt haben, so liegt das in der Schwerfälligkeit des Landwirts, seinerungenügenden kaufmännifchen Schulung, hat aber auch nicht selten seinenGrund darin, daß der Landwirt sich kräftig genug fühlt, Verluste durchdie fraglichen Unglücksfälle ohne Gefährdung feiner Existenz tragen zukönnen. Nottredite aus den in Frage stehenden Urfachen Veranlaßt, sind