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2 (1896) Mittel- und Norddeutschland
Entstehung
Seite
175
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Bericht über den Personaltredit d. ländl. Kleingrundbesitzes in d. Pro». Hannover. 175

zugänglich zu machen, verschwindend klein ist. Aber es ist Hoffnungvorhanden, daß das Netz derselben ein von Jahr zu Jahr engeres wird,umsouiehr, als in allen Teilen der Provinz die Kreditgenossenschaften inSegen arbeiten und als sich aus den Landwirten heraus ein starkesBedürfnis nach Begründung weiterer Genossenschaften geltend macht.

Für die Befriedigung des Hypothetarkredits ist in der Provinz aus-reichende Gelegenheit gefchaffen, indem derselben neben der vorzüglichorganisierten Landeskreditanstalt (Provinzialinstitut) die Ritterschaften undvor allen Dingen auch die zahlreichen Sparkassen dienen. Wie bereitserwähnt, liegt die Hauptthätigkeit der letzteren auf dem Gebiete desHypothetarkredits, und es will uns scheinen, als ob der unorganisierteIndividualkredit nur eine sehr untergeordnete Rolle spielt. Wenn auchgewerbsmäßiger Wucher im Berichtsbezirk erfreulicherweife zu den Aus-nahmen gehört, und wenn auch die Benutzung der Kreditorganifation durchWucher, um sich Kredit für ihr unsauberes Geschäft zu befchaffen, zu denallergrößten Seltenheiten gehören dürfte, fo läßt sich das Vorhandenseindes Wuchers besonders dort nicht leugnen, wo die Organisation zurBefriedigung des Perfonalkredits nicht geschaffen ist. Wo Kreditgenossen-schaften ihr Arbeitsfeld eröffnen, da verliert der Wucher feinen Boden,und da tragen die Genossenschaften zur wirtschaftlichen Erstarkung undsittlichen Hebung der ländlichen Bevölkerung bei. Es liegt nicht alleinin der Beteiligung an den Genossenschaften an sich ein ethisches Moment,sondern durch Spargelegenheit wird auch der Spürsinn gefördert, undendlich sorgen auch die gut geleiteten, von dem echt genossenschaftlichenSinn getragenen Genoffenfchaften für eine wirtfchaftliche Verwendungder Anleihen. Wenn diefe Überwachung auch nicht zu einem unange-nehmen Zwange für den Darlehnsnehmer ausartet, fo wird doch strengedarauf geachtet, daß das geliehene Geld zu andern als zu wirtschaftlichenMaßnahmen nicht verwendet wird, indem bei der Kreditgewährung ebenso-sehr die Kreditwürdigkeit als die Kreditfähigkeit beachtet wird. Vor allenDingen wird der Kredit genommen zur Ausführung wirtschaftlicherMaßnahmen, welche für ein baldiges Zurückfließen der aufgewandten MittelGewähr leisten. Dahin gehören Ankauf von Dünger, Sämereien undZuchtvieh, Ausführung von Bodenmeliorationen und Beschaffung vongeeigneten Maschinen und Geräten. Für bauliche Maßnahmen werdennur dann die Kreditgenossenschaften in Anspruch genommen, wenn es sichum kleinere Beträge handelt, deren Zurückzahlung sich voraussichtlichaus Wirtschaftserfparniffen baldigst ermöglichen läßt. Zur Zahlung vonZinfen wird der Kredit der Genoffenfchaften nur ausnahmsweise besonders