Der Personaltredit de« ländlichen Kleingrundbesitzes in Westfalen. 165
umstrittene und nicht selten ganz falsch aufgefaßte Behauptung hinzuweisen.Vielfach sind die Vertreter der kommunalen Sparkassen Gegner der Spar-und Darlehenskassenvereine. Würde man über das Wesen und dieZwecke der beiden verschiedenen Kassen wirklich klar sein und für dieselbenein richtiges Verständnis haben, dann würde man sich recht bald davonüberzeugen, daß von einem Gegensatz zwischen den beiden verschiedenenSparkasseneinrichtungen gar keine Rede sein kann. Beide Systeme habenden Zweck, das Sparen zu erleichtern und zu vermehren, sowie die länd-liche Bevölkerung an prompte Zinszahlung zu gewöhnen und ihr an-gemessenen Zinssatz zu verschaffen. In diesem Bestreben können sie aberruhig miteinander Hand in Hand gehen, denn eine Schädigung dereinen oder anderen Kasse kann hierdurch nicht eintreten. Wir habenin unseren vorstehenden Ausführungen nachgewiesen, daß die Kommunal-fparkllssen nicht bloß, weil sie wollen, sondern auch weil ihre ganzeOrganisation es ihnen gebietet, nur dem Hypothekarkredit, der Real-sicherheit, Darlehen gewähren können, daß ihre ganze Organisation esihnen aber erschwert, dem Personalkredit zu genügen. Wenn es heute nochin geringem Maße geschieht, dann geschieht es meistens in einer Form,die mit dem natürlichen Begriff Personalkredit nicht übereinstimmt. Hierist eine Lücke bei den Kommunalkassen. Auch alle anderen Kreditinstitute,Landesbank, Landschaft, Stiftungen u. s. w. können und dürfen nur demRealkredit dienen, sie können demnach bei der Regelung des Personal-kredits für den kleinen Landwirt gar nicht in Frage kommen. Die Lückeist also da, und in diese Lücke, die notwendig ausgefüllt werden muß,da der Grundbesitzer und besonders der Kleingrundbesitzer den Personal-kredit für die Befriedigung seines Geldmangels nicht entbehren kann,müssen die Spar- und Darlehenskassenvereine eintreten. Keine andereEinrichtung vermag das.
Wir rufen deshalb den Kommunalkassen zu: nicht gegeneinander,sondern miteinander, damit dem Real- und Personalkredit überall ge-nügend gedient sei.
Zu der Schlußausführuug des Fragebogens L, wonach die günstigeWirkung der Kassen auf eine wirkliche Verbesserung der wirtschaftlichenLage der Mitglieder sich in einer Erleichterung der Schuldenlast derMitglieder zeigen muß, läßt sich für die Kommunalsparkassen kein Schlußziehen, da diese Kassen keine Mitglieder haben, sondern ein Unternehmender Kommune sind. Die acht Berichte, die diese Frage beantworten,erklären deshalb auch sehr richtig, daß man bei Gegenüberstellung derschwebenden Darlehen jetzt und vor zehn Jahren pro Kopf der Darlehens-