Der PersllNlllkredit des ländl. KleingrundbesitzeI in der Nhcinprovinz. 12?
hatten die Freude, daß er uns brieflich seine Ratschläge und später seineZustimmung zu dem revidierten Statute gab.
Nach Einführung des Genossenschaftsgesetzes vom 1. Mai 1889haben wir dann nach allseitiger Prüfung der Verhältnisse unsere Ge-nossenschaft noch in demselben Jahre in eine solche mit beschrankterHaftpflicht umgewandelt und nach dem Musterstatute des jetzigen Ge-nossenschllftsanwlllts Schenk und nach den bisher gemachten Erfahrungenabermals ein neues Statut eingeführt, wie wir hoffen dürfen, zur nochfesteren Begründung unseres Vereins.
Hat sich denn nun auch wirklich wenigstens ein Teil der Verheißungenvon Dr. Pitsch erfüllt, ist unsere Genossenschaft in dem Viertelfäkulumihres Bestehens für unsere Gegend von Nutzen gewesen, hat sie segens-reich gewirkt? Darauf dürfen wir mit einem zuversichtlichen und freudigenJa antworten. Wir wollen nur summarisch einige Vorteile hervor-heben, die sie zweiselsohne unserer armen Landgemeinde geboten hat.
1. Die Eckenhagener Volksbank ist eine sichere, nie versagende Central«stelle für den Gcldverkehr in der Gemeinde gewesen und immermehr geworden.
2. Sie hat dem Kreditbedürfniffe unfercr Bauern und Gewerbe-treibenden in den natürlichen und notwendigen Grenzen derSicherheit stets voll und sofort entgegenkommen können.
3. Sie hat gegen mäßigen festen Zinssatz (4^2 °/o Zinsen und ^/»"/«Provision) auch den geringsten Bürgern zu jeder Zeit mit kleinenund größeren Geldbeträgen zur Hand gehen können und in Tausen-den von Fällen aus schwierigen Lagen geholsen.
4. Sie hat es vielfach verhütet, daß Mitglieder Wucherern in dieHände fielen, daß ihnen unverhältnismäßige Kosten erwuchsen,oder daß sie in eine gewisse persönliche Abhängigkeit kamen.
5. Sie hat mancherseits dem nach den verschiedensten Richtungen hiuso schädlichen Borge gesteuert.
6. Sie hat vielen Anfängern geholfen, über die Schwierigkeiten desAnfangs leichter hinwegzukommen.
7. Sie hat Sinn und Verständnis für wirtschaftliche Fragen geschärftund die Pünktlichkeit in rechtzeitiger Abwicklung bestehender Ver-pflichtungen gefördert.
8. Sie hat gelehrt und praktisch bewahrt, daß Kleines die Wiegedes Großen ist, daß durch regelmäßige kleine Abzahlungen auchgroße Schulden getilgt und durch regelmäßige kleine Ersparnissegroße Beträge erworben werden.