Der Persunaltredit des ländl. Grundbesitzes im preußischen Saargcbiet. 69
Verwendung der Personaldarlehen aus; eine Garantie für die richtigeAngabe des Verwendungszweckes liegt aber schon darin, daß die Dar-lehensanträge von den die Verhältnisse beherrschenden Ortsagenten auf-genommen werden, welche auch über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit derangegebenen Zwecke bei Einrcichung der Anträge zu berichten haben. Diegleiche indirekte Garantie liefern der Gemeindespartaffe Völklingen diein den einzelnen Ortschaften angestellten Vertrauensmänner, welche u.a.auch die im Formulare vorgesehene Frage über die Richtigkeit des imDarlehensantrage anzugebenden Verwendungszweckes zu beantwortenhaben. Erheben sich hierbei irgend welche Zweifel oder Bedenken, dannwird der Rendant der Kasse auch mit der direkten Überwachung, bezw.mit der Ausführung des angegebenen Verwendungszweckes beauftragt.Eine allgemeine Einführung der Feststellung und Kontrolle der Ver-wendungszwecke der Personaldarlehen scheint indessen durchaus empfehlens-wert, da dadurch am sichersten die Erleichterung des Borgwesens, bezw.der Darlehensaufnahmen zu wirtfchaftlich unproduktiven oder sonst ver-werflichen Zwecken verhindert wird. So lehnt z. B. die Gemeindespar-kasse Völklingen grundsätzlich die häufig in der Höhe von 150—300 Markseitens junger Bergleute und Fabrikarbeiter gestellten Darlehensantrageab, welche die Beschaffung der ersten Haushaltseinrichtung in Heirats-fällen zum Zwecke haben, indem diefelbe von der Erwägung ausgeht, daßdiese jungen Leute nicht eher heiraten sollen, bis sie nicht wenigstens dieKosten einer primitiven Haushaltsausstattung erspart haben. — DieVerwendungszwecke der Hypothekardarlehen ergeben sich meist aus denerforderlichen Verhandlungen und Schriftstücken von selbst und sind derNatur der Sache nach leichter kontrollierbar.
Die Frage, welche Organisationsform des Kredites für die noch un-versorgte Bevölkerung den besten Erfolg verspricht, kann nach dem ganzenInhalte der Berichterstattung nur dahin beantwortet werden, daß fürdie Saargegend und für alle Landesteile, wo ähnlich geartete Verhält-nisse vorliegen, die öffentlichen Sparkassen die erfolgreichste Organifations-form darstellen, daß diefelben aber auch bei anders gearteten wirtschaft-lichen Verhältnissen mindestens denselben Erfolg versprechen, wie diegenossenschaftlichen Kreditlosen. Vorbedingung ist und bleibt allerdings,daß die Verwaltung in den richtigen Händen liegt, was verhindert, daßdieselbe sich nicht in bureaukratischer Manier streng und starr in alther-gebrachten Formen bewegt, sondern sich den jeweiligen Erwerbs- undVerkehrsverhältniffen anpaßt, daß dieselbe nicht den Schwerpunkt aufdie Sparkaffenthätigkeit verlegt und die Darlehcnsthätigkeit nur zum