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2 (1896) Mittel- und Norddeutschland
Entstehung
Seite
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68 Rechtsllnwalt und Notar Hennch.

Herren Confratres überall auf den einzelnen Ortschaften nicht hoch genugzu schätzende Hilfskräfte zu Gebote stehen, über welche sonst eine Aktien-gesellschaft nicht zu verfügen hat.

Was die im Personalkredit üblichen Fristen anbelangt, so behaltensich sämtliche öffentliche Kassen hier, wie beim Hypothekenkredit, ein drei-monatliches Kündigungsrecht vor, wovon aber kaum jemals, und zwarnur im Falle hartnäckiger Zahlungssäumigkeit, Gebrauch gemacht wird.Im übrigen müssen die Personaldarlehen in 35 jährigen Fristen oderin entsprechenden Monatsfristen abgetragen werden, während eine Kredit-crneuerung nach Ablauf dieses Zeitraumes nach erneuter Prüfung derVerhältnisse, wenn letztere diefelbe rechtfertigen, niemals abgelehnt zuweiden Pflegt. Da zudem alle Kassen Teilabtragungen auf das Schuld-kapital oder gänzliche Abtragung desselben zu jeder Zeit gestatten, somüssen die Fristen, unter welchen die Personaldarlehen gewährt werden,als die denkbar zweckmäßigsten bezeichnet werden. Dieselbe Art der Be-fristung ist bei der landwirtschaftlichen Bank zu Trier üblich, währenddie Genossenschastskassen meist ohne Kündigungsrecht auf dieselben Iahres-und Monatsfristen ausleihen, mit der Bestimmung, daß das ganze Dar-lehen sofort fällig wird, wenn Schuldner einmal mit einem Termine imRückstände bleibt, von welcher Bestimmung indessen nur im Falle derGefährdung des Darlehens Gebrauch gemacht wird. Eine Individuali-sierung der Personaldarlehen bezüglich der Fristen nach den verschiedenenZwecken der Kreditaufnahme ist im allgemeinen nicht üblich, vielmehrwerden die Fristen meist lediglich nach den Vermögens- und Erwerbs-verhältnissen des Kreditsuchenden bemessen. Eine Ausnahme hiervonmacht die Kreissparkasse zu Merzig, welche bei Festsetzung der Zahlungs-fristen nicht nur den Vermögens- und Erwerbsverhältnissen, sondern auchden Verwendungszwecken Rechnung tragt. Bei den meisten Kassen findetüberhaupt eine genaue Feststellung und Kontrolle der Verwendungs-zwecke der Personaldarlehen nicht statt. Eine derartige Feststellung ergiebtsich nur bei der Kreissparkasse Merzig und der Gemcindesparkasse Vült-lingen, einigermaßen auch bei der Kreissparkasse zu Ottweiler. Beiletzterer sind nur wenige Fälle bekannt geworden, in welchen die Dar-lehensaufnahme zum Zwecke der Bezahlung fälliger Hypothekenzinsen beiungenügender Einnahme aus der Wirtschaft erfolgt ist, während der Berichtder Kreisfparkasse zu Mcrzig nur einen derartigen Fall (600 Mark),der der Gemeindesparkasse Vülklingen keinen aufführt. Von den dieDarlehenszwecke feststellenden Kassen übt die Kreissparkasse Merzig zwarkeine direkte Kontrolle über die im Darleihensanträge angegebene Art der