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2 (1896) Mittel- und Norddeutschland
Entstehung
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Der Perjonlllkredit des ländl. Grundbesitzes im preußischen Saargebiet. 59

Rendanten und unter tcilweiser neuer Verwaltung ein Umschwung zumBesseren sich angebahnt hat, noch manche Verluste in nächster Zeit zuverzeichnen haben. Auch die Art der Kassensührung war früher einemangelhafte, da der frühere Rendant, ein Lehrer, die umfangreichenKassengeschäfte im Nebenamte führte, so daß unzureichende Quittungen^fehlerhafte Zinsberechnungen unterliefen, auch wenig Wert auf eine regel-mäßige Zahlung der erfallenen Kapitalabtragungen und Zinfen, welcheim Interesse der Schuldner und Bürgen selbst von den öffentlichen Kassenscharf kuntroliert wird, gelegt wurde, so daß mancher ahnungsloseBürge durch Inanspruchnahme der langjährigen Zinsrückstände desHauptschuldners unangenehm überrascht wurde. Auch manche größerenhypothekarischen Darlehen dürften auf nicht genügend sicherer Unterlageberuhen. Die Kapitalanlagen wurden zum Teil in weit entfernte Ort-schaften getrieben und dort durch die Lehrerkollegen des Rendanten gegenProvifionsgebühren untergebracht. Wenn auf Anregung eines solchenAgenten der Kasse, wie das vorgekommen — und der Fall dürfte Wohlnicht vereinzelt dastehen — ein Schuldner veranlaßt wurde, etwa vierWochen nach Erwerb eines Hauses den einer anderen Kasse geschuldetenzu 5°/« verzinslichen Kaufpreis durch Neuaufnahme eines zu 5^/2 °/overzinslichen hypothekarifchen Darlehens bei der Bistener Kasse abzu-stoßen, so beweist ein solcher Fall zur Genüge, wie sehr das Interessenach möglichst hohem Geschäftsgcwinn den eigentlichen Zweck einer ge-funden Kreditkaffc iu den Hintergrund zu drängen weiß, da untergcbensder Schuldner neben den etwa 40 Mark betragenden Kosten der neuenhypothekarischen Sicherstellung außerdem einen um ^2«/« höheren Zins-fuß eingeheimst hatte. Verständlich war der Vorgang auf seiten desSchuldners nur dadurch, daß 4^2 °/o Zinsen bedungen waren, außerdemaber ^12 °/« Provision für den Monat; als dem Darlehensnehmer klargemacht wurde, daß 4^/2 °/n Zinfen fürs Jahr zuzüglich V12 °/o Provisioufür den Monat zufammen 5^2 °/n jährliche Zinfen ergeben, war der mit4V2"/« Zinfen geköderte Schuldner über das Resultat dieses Rechen-ezempels nicht wenig überrascht. Ein solches Geschäftsgebaren ist beiden öffentlichen Kassen ganz undenkbar. Die infolge vorstehenden Fallesbeim Rendanten der Kasse gemachte Anregung, die nur zur Täuschungder durchweg wenig geschästsgewandten Bevölkerung dienende Provisions-berechnung fallen zu lassen und den wirklichen Zinsfuß (5 ^2 °/o) klippund klar zum Ausdruck zu bringen, ist bisher anscheinend fruchtlosgewefen.

Die auf Anregung des Kaplans Dasbach zu Trier gegründete