54 RechtsllnwllU und Notar Heinich.
einwohnerzahl der Kreise Merzig, Saarburg, St. Wendel teils erheblichübertreffen, teils mindestens erreichen: die hier häufigen Beleihungenwertvoller städtischer Grundstücke heben selbstverständlich die Durch-schnittshühe der hypothekarischen Darlehen, wie denn auch nur fünf Dar-lehen an Landwirte mit der Gesamtsumme von 55 000 Mark bestehen,deren Empfänger sicherlich nicht mehr zu den Kleinbauern zu rechnensind. — Die große Durchschnittshohe der hypothekarischen Darlehen unddie geringe Zahl derselben wird ferner bei der Kreisfparkasse Saarbrückendadurch bedingt, daß, wenn das revidierte Statut von 1889 diese Artder Kreditgewährung auch vorgesehen hat, dennoch die cessionsweise Über-nahme von Steig- und Kaufpreisforderungcn bisher wenigstens kaumzur praktischen Ausführung gelangt ist.
Die sämtlichen übrigen Kassen haben aber aus Anregung der Mer-ziger Kreissparkasse und nach deren Vorgange diesen für das Saargebietmit seinen zersplitterten Besitzverhältnissen durchaus wichtigen Zweig derKreditgewährung seit 1885 in den Vereich ihrer Thätigkeit gezogen undauf diefem Gebiete eine äußerst segensreiche Thätigkeit entfaltet, wiedies hierunten noch näher, zum Teil zahlenmäßig entwickelt werdenwird. Diefe Art der Kreditgewährung kann man als g e m i f ch t e K r e d i t -form bezeichnen, da bei den Cefsionsgeschäften regelmäßig neben diehypothekarifche Sicherstcllung — durch das nach Rheinisch-FranzösischemRechte früher stillschweigende, jetzt dem Eintragungszwange unterliegendeKaufpreisprivileg bczw. in den Gemeinden, wo bereits das Grundbuch-recht in Kraft ist, durch die Verpfandung des erworbenen Grundstückes —als ergänzende Sicherheit Bürgschaftstellung tritt. Denn da die ganzenin 4^6 Jahren fälligen Steigpreife refp. Kaufpreife bei den Cefsions-geschäften kreditiert werden, so überschreitet die Hohe des kreditiertenBetrages die statutarisch zulässige hypothekarische Beleihbarkeit.
Scheidet man diese Kreditgeschäfte gemischter Art von den reinhypothekarischen Darlehen aus, so erscheint noch ein ganz anderes Bildder Thätigkeit der öffentlichen Kassen auf dem Gebiete des Perfonal-kredits. Dies ergiebt sich aus der nachstehenden Tabelle III, welche nurvier Kassen enthält, da für die anderen drei Kaffen die erforderlichenZahlcnllngllbcn fehlen. Dabei ist auch schon für die Kreisfparkaffe Saar-burg die Anzahl der Posten, für die Kreissparkasse Saarlouis die An-zahl der Posten und die Summe der Beträge schätzungsweise genommenunter Zugrundelegung der bekannten Zahlen der Kassen von Merziguud Völklingen und unter Berücksichtigung der ähnlichen bezw. ver-schiedenen wirtschaftlichen Verhältnisse.