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2 (1896) Mittel- und Norddeutschland
Entstehung
Seite
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I4 Geilllnd,

abzuholen, und nun wird entweder Lärm geschlagen, daß der Bauer sichan fremdem Eigentum vergriffen habe oder im Guten die gegenseitigeRechnung angefangen. Das ganze Gebaren ist vom gewerbsmäßigenWucher nur so weit entfernt, als das Strafgesetzbuch es erlaubt; danachgiebt es unter diefen Privat-Geldverleihern immer einige, die sich be«sonders als dunkle Ehrenmänner hervorthun; ihre Gefährlichkeit bezeichnetder Volksmund durch Beinamen, wie kalter Brand, Tod u. dgl.

Die zu solchem Gebaren nötigen Gelder können sich jene weder ausden öffentlichen Spar- und Darlehenskassen, noch von denen des Ver-bandes ländlicher Genossenschaften und am allerwenigsten von den Raiff-eisenkassen verschaffen; sie haben das auch gar nicht nötig, denn sie unter-stützen sich unter einander vom Kleinsten bis hinauf zum Größten.

Jene Kassen sind im Gegenteil die geschworenen Feinde jenesTreibens nnd haben seit ihrem Bestehen schon Tausende und aber Tausendegerettet und unter allen besonders die Raiffeisenkassen, deren Geschäfts-gebarung und Grundprincip die christliche Nächstenliebe ist und die ausdemselben absolut keinen Gewinn für die Unternehmer ziehen wollen; da-mit soll übrigens den übrigen Kassen durchaus kein Vorwurf gemachtwerden; auch ihre Thätigkeit ist durchaus anzuerkennen, sie gewähren ihreDarlehen auf die zweckmäßigste Art und ihre Zinsfpannung bewegt sichstets auf der landesüblichen Höhe; allein abgesehen davon, daß dieSchulze-Delitzschschen Vorschußvereine mit ihrem vierteljährigen Umsatzfür landwirtfchllftliche Verhältnisse gar nicht passen und auch darauf aus-gehen, ihren Aktionären eine möglichst hohe Dividende zu' sichern, benutzendie öffentlichen Spar- und Darlehenskassen den nicht unbeträchtlichenReingewinn ganz oder doch größtenteils zu gemeinnützigen Zwecken;einige haben auch noch die Einrichtung, für kleinere Darlehen einenhöheren Zinsfuß zu berechnen, als für größere; diefe eben bezeichneteBenutzung des Reingewinns ist doch im Grunde genommen nichts alseine Steuer, die Kreis oder Stadt von den wirtschaftlich Schwachen, vonihren Schuldnern erhebt, und deshalb ist diese Steuer zu verwerfen,durch Herabsetzung der Zinsspannung würde dieselbe von selbst wegfallen,und um den Mißbrauch dieser so billigen Gelder zu verhüten, könntefür sie die Abtragsquote erhöht werden.

Diesem Ziele kommen die Darlehensgenossenschasten des Verbandesder landwirtschaftlichen Genossenschaften schon etwas näher; sie benutzenden Reingewinn dazu, ihren Mitgliedern durch Einkauf im großenbessere und billigere Waren zu liefern und nur einen bestimmten Teildes Reingewinns verteilen sie an ihre Mitglieder. Die Raiffeisenkassen