§ 66. Vom Rechte.
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bestimmenden Normen im täglichen Leben. Klagen gegen die ungerechtenRichter, gegen die Reichen und Mächtigen, die das Volk bedrücken, sindin der Literatur des Mittelalters stereotype Motive, in Traktaten und Pre-digten wird über die Justitia gehandelt. 1 )
Der Verfasser hat ländliche Zustände im Auge: Bauern sind der Herr(tneister) und der Knecht, die zusammen den Wald ausroden, und derNachbar (gemare 440), der dem andern Rind und Knecht zum Pflügen leiht;durch das Dorf geht die Lüge. So spricht auch Honorius Aug. in seiner PredigtAd agricolas (Migne 172,866 f.) zu den Landleuten vom Acker. 2 ) Der deutscheDichter befolgt also die Regel, daß der Prediger sich in den Interessekreisseiner Hörer versetzen soll: für eine Landbevölkerung, Herren und Bauern,ist seine Rede berechnet. Auch die Aufgaben der Priester gegenüber derGemeinde legt er dar, sie sind Lehrer (420. 426. 436. 504. 506) und Vorbild(429. 439. 500 ff. 505. 518) für die Laien, diese haben die Pflicht, ihnen zugehorchen (516—519); die gleichen Gedanken äußert Honorius in demersten Stück seines Sermo generalis, das von den Priestern und der Ge-meinde handelt (Ad sacerdotes, Sp. 861—863).
Das Gedicht Vom Rechte ist also eine volkstümliche Predigt oderRede über Pflicht und Recht, der Titel wäre genauer „von göttlichem Rechtund menschlicher Pflicht", oder, in weiterem Sinne, „von göttlicher Ordnungund menschlichem Leben". s ) Als eine Ansprache an ein Publikum kenn-zeichnet es sich durch die Aufforderung am Schluß: nu sprechet alle Amen.
Die Gedanken seines Gedichtes hat der Verfasser der Theologie seinerZeit entnommen, vor allem der Predigt; eine unmittelbare Quelle, die erübertragen hätte, ist nicht vorauszusetzen. Einige Stellen aus der Bibel hater benutzt. 4 ) Bezüglich der deutschen Literatur zeigen sich Berührungenmit den in der Vorauer Hs. überlieferten Gedichten, besonders aber mitdem folgenden Gedichte von der Hochzeit. 5 )
Der Dichter ist Prediger und Lehrer, nicht Gelehrter, 6 ) er will auf einenvolkstümlich auffassenden Zuhörerkreis wirken und gebraucht dazu eine ein-fache, ungeschminkte Sprache ohne gelehrte, dogmatische Anspielungen.Sein Stil 7 ) ist nicht gewandt, aber anschaulich und kraftvoll. In bildlichenAusdrücken, Gleichnissen, Parabeln, die aus dem Leben geschöpft sind,macht er den Stoff verständlich») (76 ff. 84. 120 ff. 267. 319 f. 448 f. 505.
VII. brachte den Rechtsbegriff in dem Organis-mus und in der Politik der Kirche auf dieHöhe seiner Bedeutung.
J ) Vgl. die Predigten S. Bernhards Sermoin Epiphania, Sermones de diversis XIX u.XXI; die Musterpredigt in des Alanus deInsulis Summa de arte praedicatoria Kap. 19(Migne 210, 149—151); die Stellung desRechtes im Anegenge und in den Meß-gebräuchen s. unter diesen Denkmälern.
2 ) Die Vergänglichkeit des Besitzes wirdvon unserm Dichter 76 ff. ähnlich ausgemalt
wie von Honorius aaO. Sp. 866 B.
3 ) So Vogt, Pauls Grundr. II 2 , 168 u. Lit-Bl. aaO.
*) Kraus S. 57—62.
6 ) Kraus S. 42—57. 98—105.
6 ) Ueber die Person des Dichters s.Scherer,QF. 7, 13 f.; Heinzel, Heinrich v. MelkS. 44 f.; Kraus S. 8 ff.
■>) Kraus S. 7—18.
8 ) Dies entspricht der Vorschrift für Pre-diger, daß man zu den Jüngeren (und jeden-falls auch zu den geistig Einfachem) gleichnis-