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Teil 2, Die mittelhochdeutsche Literatur Abschn. 1 (1922) Frühmittelhochdeutsche Zeit
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§ 66. Vom Rechte.

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Gebot der ehelichen Treue (407416); Pflichten des Priesters (417 ff.), desguten Nachbarn (440449); ein Akt des positiven Rechts (jus, Judicium)ist das Gottesgericht des heißen Eisens (239266).

In andern Fällen hat reht die Bedeutung von ordo, Ordnung, Einrich-tung, richtige Verfassung, richtiger Zustand. Gott ist der oberste Richter(3. 89. 157. 303. 347 ff. 380. 400. 454 ff. 523. 536 ff.), er hat das Recht, dieMoralgesetze gegeben, die zehn Gebote und das Gebot der Liebe (lex Dei,512), er hat die Weltordnung eingerichtet (gotes ordenunge).

Zu der göttlichen Ordnung gehören die Stände:') die Gesellschaft gliedertsich in die Geistlichen und die Laien, welch letztere sich trennen in Herrenund Knechte, die entweder unter sich im Dienstverhältnis stehen oder alsMann und Weib im Familienband. Zu der göttlichen Weltordnung gehörtauch die Einrichtung des Menschen in Fleisch und Bein und Seele, dieseist daz dritte reht (379), der dritte nach göttlicher Ordnung eingesetzteBestandteil des ganzen; gehört ferner die Einrichtung der Ehe, in welcherdas Kind daz dritte reht ist (399), der dritte von Gott angeordnete Be-standteil, denn es ist daz reht, die Bestimmung des Menschen (404), Erdeund Himmel zu bevölkern. Die bedeutsamste Ordnung aber ist die desmenschlichen Lebens von der Geburt zum Tod und zum wieder neuenLeben (524539 drill reht). 2 )

Die drei Rechte (Pflichten) der ersten Hälfte (A) sind nicht in derselbenReihenfolge, wie sie angekündigt waren (18. 20. 24) abgehandelt, denn zuerstwird von der Gerechtigkeit gesprochen (34185), dann erst von der Treue(186 238). Ihr Wesen wird darin gefunden: daß jeder den andern schützensoll in aller Not (186188): das ist das germanische Treuverhältnis zwischendem Herrn und dem Dienstmann oder Knecht, die Pflicht der gegenseitigenHilfeleistung. In dieser Grundbedingung des Altruismus trifft der germanisch-nationale Begriff der Treue zusammen mit dem christlichen der Nächsten-liebe, der charitas. 3 ) Die Gerechtigkeit, justitia, besteht darin, daß man jedem

') Den Unterschied der Stände hat Gotteingesetzt. Er kommt in der Predigt zur Gel-tung aus praktischen Gründen, denn es istRegel, daß sich der Kanzelredner nach demVerständnis seiner Hörer richten soll (Au-gustinus, De catechizandis rudibus Kap. 15).Das sind die Sermones ad Status, die Pre-digten für gewisse Stände, Standesreden, diegerichtet sind an Kleriker oder Laien, anArme oder Reiche, Herren und Knechte, anFürsten und Richter, Priester und Mönche,Soldaten, Kaufleute, Bauern, Eheleute, vgl.Kraus S. 57 f.; Lecoy de la marche S. 206 ff.276 f.; Linsenmayer, Reg. S. 489; HonoriusAug., Sermo generalis, Migne 172, 861870,und danach Kelle, Speculum eccl. S. 168171; Alanus, Summa de arte praedicatoriaKap. 39-47, Migne 210, 184195 (bes. 185).Hildebert richtet in seinen Sermones de

diversis viele Stücke an die Geistlichen(Migne 171, 751 ff.).

') Das Recht in der göttlichen Weltordnungstellt lebendig dar Walther v. d. Vogelweidein seinem zweiten Reichsspruch, Lachmann8, 289, 15 (zu diesem vgl. Burdach, Wal-ther v. d. Vogelweide S. 135 ff.). Orde-nunge 9, 9 daselbst hat nicht den gewicht-losen Sinn vonEinrichtung, Lebensweise",sondern die tiefe, ethische Bedeutung vonder alle Wesen durchdringenden von Gottbestimmten Gesetzlichkeit, die von demdeutschen Volk mißachtet wird.

3 ) Bonitas vertritt oft die Stelle von chari-tas, so als Bezeichnung der dritten Personin der Abälardschen Trinitätsformel; die Varia-tion Gewalt Weisheit Treue in einem Gedichtedes 14. Jhs.: Jos. Haupt, Wiener SB. 69,144146, s. MSD. II 3 , 257 Anm.; Kraus S. 102 f.