196 A. Geistliche Literatur, d) Die Heilsmittel.
Die Verse sind noch ungleichmäßig gebaut, neben regelmäßigen Vierhebernbegegnen viele mit silbenreicheren Senkungen.
§ 66. Vom Rechte.
Kelle 2, 206. 384; Piper, QD. 2, 86 f., Nachtr. S. 281 f. — Ausg.: Karajan, DSpr.S. 3—16; Waag, Kl. d. Ged. 2 S. 70—87 u. Einl. XLV—LVI, zur 1. Aufl.: Kraus, Anz. 17,24 f. — Scherer, QF. 7, 7—14. 12, 53 f.; Kraus, „Vom Rechte" und „Die Hochzeit", WienerSB. 123 (1891), IV. Abhandl., dazu Schröder, Anz. 17, 287—301, Vogt, LitBl. 1892, 145—147, KochendöRFFEr, DLZ. 1892, 1241, Jellinek, ZföG. 44, 372; Löbner, ZfdPh. 25, 560—563; Schröder, ZfdPh. 28, 423. 29,223; Hanisch, Leipz.Diss. 1909/10.
Hs.: Milstäter Hs. Bl. 135b—142». Der Text ist gut überliefert. — Der Dialekt der Hs.ist innerösterreichisch, in Kärnten vermutlich ist auch das Gedicht entstanden; allerdingssind einige sprachliche Eigentümlichkeiten mehr im Alemannischen belegt. 2 ) Es ist, denReimen zufolge, wohl um 1130—1150 abgefaßt worden.
Inhalt. I. Einleitung 1—12. Gott ist ein gerechter Richter, darum soll sein Knecht(der Mensch) das Recht lieben. — II. Hauptteil 13—523. A. Die drei Rechte (Pflichten)13—344. Aufzählung: Treue (18 f.), Gerechtigkeit (20—23), Wahrhaftigkeit (241). a) DieGerechtigkeit 34—185. Das Verhalten des Menschen {hie 34) gegenüber dem göttlichenRecht (1 ff.), drei Arten menschlichen, d. i. falschen Rechtes: 1. jeder handelt wie er will(36—39), 2. jeder sieht nur auf seinen Vorteil (40—43), 3. jeder will so viel Recht habenals er Macht hat (44—47). Recht und Macht im Gegensatz (48—67). Die Gerechtigkeit wirddargestellt an dem Verhältnis von Herr und Knecht, Bild vom Ausroden eines Waldes (68—185). Übergang zur Treue (186—194). b) Die Treue 195—238. Lucifer als übermütigerKnecht Gottes (196—216). Gleichheit vor dem Recht (217—238). c) Die Wahrhaftig-keit 239—344, Gegensatz: die Lüge. Die Macht der Wahrheit (Gottesurteil des heißenEisens-(239—266); die Lüge soll man nicht weiter verbreiten (267—276); fremde Schandenicht weiter verbreiten (277—302). Nachtrag: (303—344): der Geiz Wurzel alles Übels (303—320); der Herr soll dem Knecht mit gutem Beispiel vorangehen (321—344). — B. DieRechte (Pflichten) verschiedener Stände 345—523. a) Pflichten der Ehegatten 345—386.b) Pflichten in der Familie 387—416. c) Pflichten des Priesters 417—523 (dazwischen Ab-schweifung 450—497 Gott sieht das Recht an). — III. Schluß 524—549. Die drei Ordnungen{reht) des menschlichen Lebens: geboren werden, sterben, auferstehen.
Für das Verständnis des Gedichtes ist es zunächst notwendig, den Be-griff von „reht" festzustellen. Mhd. reht bedeutet sowohl Recht als Pflicht,das Recht, das mir von seiten anderer zukommt und die Pflicht, die ichandern zu leisten habe. Das Recht aber ist nach der Lehre der Kirche vonGott eingesetzt. Hier sind fast durchweg Pflichten gemeint, darum ist dasGedicht eine Morallehre. Eingeschärft wird die Pflicht, treu bezw. hilfs-bereit zu handeln (triuwe 18, bonltas); (ge)recht bezw. auch gesetzmäßigzu handeln (reht 20, justltia); 3 ) wahrhaftig zu sein (geweere sin 24,veritas). Es wird vorgetragen: die Pflicht des Herrn gegen den Knecht,ihm nicht gewaltsam sein Recht (seine Rechtsansprüche) vorzuenthalten(34—185); der Herr als Vorbild des rechten Handelns für den Knecht (323—344); Pflicht des Knechtes (195—216); Herr und Knecht sollen gleicher-weise das Recht erfüllen (217—238);*) Pflicht in der Ehe 5 ) (345—372);
2 ) Scherer aaO.; Kraus S. 4—6. 96—98;Vogt, Lit.Bl. aaO. u. Beitr. 2,266 f.; SchröderaaO. S.289 ff., Gott. Nachr. 1918, 423; Leitz-
3 ) Die Definition der Gerechtigkeit 20—23stammt aus Matth. 7, 12.
4 ) Vgl. Kehr. 1390 ff.
mann, Anz. 34, 122 ff.; Vogt, Beitr. 45, 5 ) 351 ff. = Matth. 18, 20; 357 f. = Gen. 2,
459 ff. I 24, Matth. 19, 5, Marc. 10, 7.