§ 56. MlLSTÄTER SONDENKLAGE. 177
pro indulgentia peccatorum. Die ganze Glut der Askese strömt aus PetrusDamianis Rhythmus poenitentis monachi; 1 ) eine Leidenschaft, welche vonMarbods von Rennes Oratio poenitentis saepe lapsi 2 ) nicht erreicht wird. —Die lat. Reugedichte überragen die deutschen Sündenklagen weit an geistigemGehalt. Es zeigt sich auch in ihnen der Abstand zwischen der deutschenund der lat. geistlichen Literatur der Zeit. Die höchste Bildung, die jenenGenerationen erreichbar war, ist in der Kirchensprache niedergelegt, dieVolkssprache, das Deutsche, ist das einfache Gewand einfacher Gedanken.Die lat. Versus poenitentiae sind auch nicht die Quellen der deutschenSündenklagen, unmittelbare Vorbilder sind für diese überhaupt nicht nach-gewiesen. Es sind Eigenschöpfungen von Mönchen, die von den allgemeingültigen religiösen Anschauungen ihrer Zeit aus die bekannten Stoffteile involksmäßiger Auffassung zu gereimten Gedichten verarbeiteten.
§ 56. Milstäter Sündenklage.
Kelle 2, 184—186. 375; Piper, GD. 1, 85 f. — Ausg.: Karajan, DSpr. S. 55—67 (unterdem Titel „Vom verlorenen Sohn"), dazu Piper, Nachtr. S. 250 f. (Kollation); Rödiger,ZfdA. 20, 255—323 (kritische Ausgabe). — Scherer, QF. 7, 19—21. 12, 67, dazu Rödiger,Anz. 1, 70—72.
Hs.: Milstäter Hs. (s. oben S. 16) Bl. 154b—164b. Der Text ist sehr verstümmelt. 3 )
Abgefaßt wurde das Gedicht wahrscheinlich im ale mann. Sprachgebiet, 4 )und zwar vor der Vorauer Sündenklage, da die Reime und der Stil älterenCharakter tragen, also etwa zwischen 1110 und 1130.
Inhalt 5 ) I.Anrufung Gottes 1-277 (Rödiger). a) 1-52 Preis Christi, Gottes, Bittean die Dreieinigkeit um Erhörung. b) 53—100 Bitte um Erhörung mit Gründen, Berufungauf Maria, den verlorenen Sohn, c) 101—277 Furcht des Sünders vor Gott wegen seinerAllwissenheit (101 —143), wegen seines Urteils am jüngsten Gericht, Hölle, Himmel (144—277). — II. Sündenbekenntnis, Beichte 278—632 (die eigentliche Sündenklage, rüegen 301. 327.349 usw.). a) 278—291 Bitte um Gnade, b) 292—345 Bekenntnis der Sündhaftigkeit im all-gemeinen, c) 346—632 die einzelnen Sünden, Sünden der Körperteile (dazwischen bei denSünden des Herzens ein kleiner Lasterkatalog 448—473). — III. Bitte um Erhörung und umSündenvergebung, Reue, Berufungen 633—864. a) 633—641 Das Sündenbekenntnis (chlage633) ist beendigt, Bitte um Erlösung aus Not. b) 642—668 Berufungen auf Lazarus, ChristiHöllenfahrt. 6 ) c) 669—700 Bitte um Erhörung (669), um Gnade (670), um Sündenvergebung
') Migne 145, 971 f. I Zeit hat eben keine so ausgeprägten Merk-
2 ) Migne 171, 1669. — Siehe ferner Kraus, male wie das Bair. Man kann also wohl
Vom Rechte S. 85—88. Bairisches in einer sonst alemann. Hs. er-
s ) Textbesserungen s. Bartsch, Germ. 7,278—284; Rödiger S. 282—303; Wallner,ZfdA. 39, 8; Leitzmann, Anz. 34, 125.
4 ) Rödiger, Anz. 1,71. Die Reime gebenkeine Entscheidung. In Frage kommen könnennur das Alemann, und das Bair. Für dasAlemann, spricht folgende Erwägung: derRheinauer Paulus, der 129 Verse mit der Mil-stätter Sündenklage gemein hat (s. untenS. 180), weist nur alemann, und gar keineSpur von bair. Formen auf. Die Milst. Hs.ist allerdings bair., kann aber trotzdem einealemann. Vorlage gehabt haben, wenigstensspricht nichts dagegen. Das Alemann, jener
kennen, aber nicht so leicht Alemannischesin einer bair.
=) Vgl. Rödiger S 319f.;SPROCKHOFFS.78f.
6 ) Die sinngemäße Reihenfolge der Verseist in der Hs. gestört, 642—668 gehörenhinter 768. denn sie bilden mit 769 ff. zu-sammen die Berufungen. Ferner enthält diefälschlich hinter 641 gestellte Berufung aufLazarus und Christi Höllenfahrt dieselbe Bittewie die Berufung auf die drei Jünglinge 769—796, nämlich um Befreiung von der Hölle(664. 772. 796), sie gehören also eng zu-einander. Endlich paßt der Anschluß von669-768 an 641 gut, besser als 642—668,
Deutsche Literaturgeschichte. II. 12