§ 55. Heinrichs Litanei.
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G mit 950 Versen ist die ursprüngliche Fassung, S ist eine um 518 Versevom Verfasser selbst erweiterte Redaktion von 1468 Versen. G hat auchin den gemeinsamen Partien weitaus den besseren Text und ist sorgfältig,während S häufig entstellt ist. 1 ) TJer Dichter nennt sich in G 237,19 Heinrichden Gottesknecht (dtnen scalch Heinrichen); er war jedenfalls ein Geist-licher, wohl Mönch und zwar, dem Dialekte zufolge, in einem öster-reichischen (wohl oberösterreich.) 2 ) Kloster. S spricht nur allgemein vondem Urheber des Gedichtes, orthabe dirre getihte 1457. S, die in fränk.Dialekt umgeschrieben ist (Gegend von Mainz), nennt also den Dichternicht, aber es wird ein Abt Engelbrecht angeführt 890, der ihn zur Ab-fassung der betreffenden Stelle veranlaßt habe. In Engelbrecht findet manden öfter in Urkunden genannten Engelbertus, Propst des Klosters St. Florianin Oberösterreich seit 1172 (1172—1203), 3 ) oder den Abt Engelbrecht vonObernburg in Steiermark, der 1173 urkundlich belegt ist. 4 ) Demnach fällldie Abfassungszeit des ursprünglichen Gedichtes'zwischen 1160 und 1170.die in S überlieferten Erweiterungen folgten dann kurz nach 1172 oder 1173.Den Namen hat der Dichter selbst gegeben: Manie Fundgr. 237, 25, letaniaMassmann 1461.
Die Litanei, 5 ) lat. litania, gr. Xnaveia, verb. Xaavevco, das Bitten, Flehen,ist ein Bittgebet zu Gott um Erbarmen. Gesprochen wird es vom Priester,dem das Volk mit Kyrie eleison antwortet. Dieser Ruf Kyrie eleison, Herrerbarme dich, ist die Grundlage der Litanei, daran schlössen sich dannweitere Anrufungen an Heilige an und später wurde in der Allerheiligen-litanei der Umfang sehr ausgedehnt, indem eine große Anzahl heiligerPersonen mit einbezogen wurde. Die Litaneien, die verschiedenartigen Ur-sprungs sind, wurden gebetet an gewissen Feiertagen und Festen mit Pro-zession, bei kirchlichen Umzügen, Bittgängen (daher rogationes) und auchbei liturgischen Handlungen. In der herrschenden, der Allerheiligenlitanei, isteine bestimmte Reihenfolge eingehalten: Anrufung Gottes um Erbarmen,der Heiligen um Fürbitte; Aufzählung der Gründe; zum Schluß nochmaligesRufen um Erhörung und Erbarmen (die Aufzählung der Gründe fehlt inmanchen Formularen). So besteht das Ganze aus einer Reihe in sich nichtverbundener Anrufe und Einzelsätze. Die lat. Formulare wurden dann inGedichtform gebracht und mit einigen poetischen Strichen verbrämt. 6 ) Das
') Vergleichung derHss. bei Vogt S. 108 f.115-130; Rödiger S. 242—279.
2 ) Ueber die Sprache der Hss. und desDichters: Vogt S. 109—115; Rödiger S. 279—283. — Daß der Dichter ein Oester-reicher war, wird auch dadurch wahrschein-lich, daß in der Straßburger Erweiterung derÖsterreich. Heilige der Passauer Diözese Co-loman (fälschlich Columban 806. 825. 897) soeingehend verherrlicht wird. — DiEMER hieltden Dichter für eins mit Heinrich von Melk,D. Ged.Einl. S.XVlff., bes. S. XXXI—XXXIII ;
dazu s. bes. Rödiger S. 279—324. 343—346.
3 ) VogtS. 141-144; Kelle S. 180f. 372f.
*) Rödiger S. 338-340.
6 ) Wetzer u. Welte 2 7, 2101—8; Thal-hofer 2 l,316ff.; Fr.X.Schmid, Liturg. 1,313—315; Vogt, Beitr. 1, 130 ff.; SchönbachS. 189 ff.; Kelle S. 174 f. 368—370.
6 ) Beispiele für m.alterl. Litaneien: Mar-TENE, De antiquis Ecclesiae ritibus, I, 552 ff.;Martene, Tractatus de antiqua EcclesiaeDisciplina S. 629 ff.; Mabillon, Veteraanalecta S. 168 f. (Vogt aaO.; Kelle aaO.,