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Teil 2, Die mittelhochdeutsche Literatur Abschn. 1 (1922) Frühmittelhochdeutsche Zeit
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§ 14. Deutung der Messgebräuche. § 15. Von Esau u. Jakob. Von den zehn Geboten. 75

bestanden, liegen nicht klar. 1 ) In der Moral des Gedichtes wird der Rechts-begriff stark betont (100. 198. 200. 227. 255 ff. 280. 293 ff.). 2 )

Die Benediktbeurer Predigtsammlung, in welche unser Gedicht von derMesse eingeschaltet ist, enthält auch andere liturgische Stücke. 3 ) Esschließt sich unmittelbar an den vorhergehenden Sermo de virginibus da-durch an, daß es mit dem Teufel beginnt, mit dem jener aufhört. 4 )

Das Gedicht ist eine gereimte Predigt, denn es steht innerhalb einerzum Vortrag bestimmten Predigtsammlung; auch spricht der Verfasser selbstvom Predigen 30 und redet sein Publikum an 7278, das aus Laienbesteht. 5 )

Die Reime sind sehr unrein, viele allerdings sind in der Überlieferungder Hs. entstellt. Der Versbau gehört dem ungleichen Typus an, in demWolfenbüttl. Bruchst. sind die Verse auf das Normalmaß gebracht. 5 )

§ 15. Von Esau und Jakob. Von den zehn Geboten.

Dürftige Überreste einer Hs. (München, Cgm. 5249 Nr. 26) vom Anfang des 13. Jhs.,10 verstümmelte Querstreifen von zwei Doppelpergamentbl., gefunden von Keinz, hgb.Bartsch, Germ. 31, 5766.

Die Sprache der Hs. ist obd., sie ist wohl in Baiern geschrieben, esfinden sich jedoch md. Eigenheiten. Das Original ist in Mitteldeutschlandentstanden, dafür sprechen die Reime iehen (=jen) :gen 20 f., mach : sprach63. Als Entstehungszeit sind, den Reimen zufolge, die letzten Jahrzehntegegen den Schluß des 12. Jhs. anzusetzen. 7 )

Es sind zwei verschiedene Stücke, 8 ) die jedoch von dem gleichen Ver-fasser stammen, da sie in Sprache, Stil und Metrik übereinstimmen. Mankann das erste Gedicht, 1114,Esau und Jakob" nennen nach der

') Kraus, Vom Rechte aaO.; SchröderaaO.; Vogt, Lit.Bl. 1892 Sp. 146.

2 ) Wer Gottes Recht begeht, der siegt imKampf 279 ff., denn er hat das Recht aufseiner Seite: das ist fatalistischer Rechts-begriff, vgl. LG. 1, 124.

3 ) Cruel S. 168.

4 ) Die Reihenfolge der Predigten vonKelles Ausg. S. 130158 stimmt mit derAnordnung in Honorius' Aug. Predigt DeOmnibus sanetis (Migne 172, 10131022,speziell 10171022) überein. In der Bene-diktb. Sammlung kommen zuerst 4 Predigtenin communi: De quolibet saneto S. 130; Deapostolis S. 137; De confessoribus S. 141;De virginibus S. 142, dann folgt unser Ge-dicht S. 144, dann De omnibus sanetis mitder Weihe des Pantheons in Rom. Honoriusbringt nach dem Text über die Jungfrauenusw. (Migne 172,1017 ff.) eineErweiterung,diebeliebig vorgetragen oder weggelassen werdenkonnte (Sp. 1019 ff.), also an der entsprechen-den Stelle, an der in der Benediktb. Samm-lung unser Gedicht steht; und den Schlußder Erweiterung des Honor. bildet die Aller-heiligenpredigt mit der Weihe des Pantheon. In den V. 129 ff. nach der Fassung des

Wolfenbüttl. Bruchst. ist der Grundgedankejenes Sermo de virginibus ausgesprochen:dem aller hersten gomen (govmen Hs.),Wolfenbüttel 12 (fehlt in der Münch. Hs.)entspricht der brütegome) des Sermo (KelleS. 142 f.), die gotes gimaheln sind die uilheil, gotes gemahelen des Sermo (S. 144), dashere olevaz im Gedicht 143 (Wolf. V. 24)ist das liehtvaz mit dem Oel im Sermo(Kelle S. 142 f.). Der Verfasser derPredigten ist nicht auch zugleich der Dichterunseres poet. Stückes gewesen, dieseswar nicht von vornherein mit der Predigt-sammlung vereinigt; es hat eine andereschriftliche Tradition, da es viel fehlerhafterist als der Text der Predigten. Aber die Ge-danken des Gedichtes berühren sich manch-mal mit denen der Predigten.

6 ) Lat. Wörter bei Grünewald S. 25.

G ) RöDiGERaaO.; Schröder aaO.; Kraus,Vom Rechte S. 55; Schade, Cresc. S.5254(6zeil. Strophen).

') Vgl. Grunewald S. 11.

8 ) Die Anordnung von Bartsch ist bei-behalten, obgleich sie nicht ganz einwand-frei ist. Möglicherweise gehört das zweiteStück vor das erste.