60 A. Geistliche Literatur, b) Das Dogma.
hauptsächlich in dem Gegensatz von Eva — Maria, Adam — Christus; die Er-lösungstaten Christi sind als Bußen für Adams Sünden aufgefaßt. So sinddie beiden Pole, Anfang und Ende der geistigen Menschheitsgeschichte,Sündenfall und Erlösung, zusammengehalten durch die Person des Sohnesund angeknüpft an die Trinität.
In dieser Ausführung ist das Anegenge eine Glaubenslehre in der Arteiner Summa Theologiae, es ist also eine dogmatische Erlösungs-geschichte, denn die Entwicklung von Glaubenssätzen ist die Haupt-aufgabe. Die historischen Tatsachen der Bibel werden nur zum geringerenTeil um ihrer selbst willen erzählt, vielmehr dienen sie meist der darangeknüpften dogmatischen Erklärung, wie z. B. die Taten und Leiden Christiunter dem Gesichtspunkt des Rechtshandels mit dem Teufel betrachtetwerden, 1 ) womit das Leben Jesu ganz unter den Zweckbegriff gestellt ist.Immerhin kommt die historische Grundlage der Bibel viel stärker zur Geltungals in den theologischen Lehrgebäuden der lat. Summisten. Man sieht, derVerfasser hat sich doch nicht losmachen können von der ihm naturgemäßenkonkreten Anschauungsweise. Dies zeigt sich trotz allen scholastischen,intellektualistischen Spitzfindigkeiten: so gerät er vom Sündenfall an in einlanges Weitererzählen der Bibel; so hat er die Legende von dem Streitder vier Tugenden aufgenommen, die nicht zum Dogma gehört; und sohat er das unbegreifliche Geheimnis der Dreieinigkeit sich recht natürlich,d. h. sinnlich-menschlich vorgestellt, die ganze Darlegung der Trinität läßtdies durchspüren: es sind ihm eben doch drei Personen, die miteinanderreden und beraten. Wenn die drei psychologischen Wesenheiten Gottesdramatisiert auftreten, dann ist die Vermenschlichung so weit getrieben, daßalle spiritualistische Illusion schwinden muß. Entsprechend dem dogma-tischen Inhalt ist auch die scholastische Methode angewendet. Die Glaubens-sätze werden als vernunftgemäß in Anspruch genommen: es werden wirk-liche oder mögliche Einwände und Fragen widerlegt (2, 37 ff. 49 ff. 6, 20 ff.7, 2 ff. 9, 19 ff. 10, 68 ff. 14, 56. 15, 64 f. 16, 38 ff. 65 ff. 21, 8 f. 23, 64 ff.26, 79 ff. 27, 18 f. 39 ff. 34, 51 ff. 39, 52 ff.); oder es wird gesagt, daß esso sein mußte, denn anders wäre es verkehrt gewesen (in Bedingungssätzenwie Got het im selben getan unreht, het er so geschaffen slnen kneht12, 1 ff.; ähnl. 12, 76 ff. 13, 2 ff. 13 ff. 14, 49 ff.). Aber es werden auch dem
Tiralla 1916; s. auch Archiv 62 (1879) S.378.—Die Begründung der Menschwerdung Christi(Cur Deus homo?) ist in die Form eines
ist eine der herrschenden Theorien über dasErlösungswerk und wird auch von Augustinvertreten, De libero arbitrio 3, 10.
Rechtsfalles gekleidet: der Teufel hat ein j ') Die Gerechtigkeit ist eine wesentlicheEigentumsrecht auf den Menschen, dieser i Eigenschaft der Trinität, die göttlichen Ent-kann darum nur durch ein rechtliches Ver- j Schließungen werden vom Rechtsbegriff ge-fahren ihm entzogen werden. Wenn Gott selbst j leitet: die Erlösung des Menschen (28, 23 ff.für den Menschen stirbt, dann kann der Teufel i 34, 56 ff. 36, 81 f.), die Schaffung der ab-keinen Anspruch mehr aufweinen Knecht ; trünnigen Engel (3, 2), die Schaffung des demerstreben und das Recht ist ihm gewahrt. Falle bestimmten Menschen (12,1 ff. 12, 45 ff.Der Tod Christi als eine Rechtshandlung im I 13, 2 ff.).Interesse des Menschen gegen de-n Teufel |