158 BIJLAGEN.
solté das verächtlich von euch in den wind geschlagen wollen werden,habt ir leichtsam zu erachten, das uns als ausschreibenden obberürtenkreyssfursten obligen will, solchs an gebuerende orter zu gelangen unduns der zugelassener mitteil crafft angezogener Reichsconstitution zugebrauchen, damit solche des Reichs angehorige der gebuer verthedigt,verschont und beschützt werden mögen. Was man sich nu dessen zu ver-lassen, seindt wir ewer widerbeschriebener antwort gewertig, und sonsteuch mit gnaden gewogen.
Geben auff unserm schloss zu Hambach am 7ten Septembris Ao. etc. 80.
An die Unijrte nähere Provintien.
Wilhelm, Hertzog etc.
Gelijkt. copie, Kriegsakten no. 256, Bd. II, F. S.-S. Arch.
BIJLAGE XXXIX.
1580 Sept. 7.Wilhelm, Hertzog etc.
Erbar, mannhaffter, lieber, besonder, Uns kombt glaublich für, wasgestalt aus angemasten empfangenen bevelch du dich gelüsten lassen soltest,dem edlen unsern lieben, getrewen Diederichen von Bronckhorst und Batten-berg, freyherr zu Anholt, mit der that und gewaldt zu überfallen, die herr-schafft Anholt in deiner herrn und obern, der Geldrischen Staten, gewaldtzu bringen und ime also unwiderbringlichen schaden zu zu fuegen. Wannhun berürte herrschafft dem heilligen Reich und diesem NiderlendischenWestphelischen kreiss angehorig und underworffen und sich mit nichtengeburt, des heilligen Reichs angehorige dermassen zu überfallen, zu be-trangen noch zu beschweren und nachtheilliche unruhe mit den stendenund gliedern desselben unverursachter dingen zu erwecken, sonder vielmherdeiner herrn und obern hievoriger vielfaltiger wersprechnus und zusag unddes Reichs abschiede und Satzungen gemeess zu erzeigen obliegt, demnachwollen wir als ausschreibender fürst obberürten kreyss, dem in diesen unddergleichen geschwinden feilen aufzuwachen gepurt, dich ernstlich erinnertund ermant haben, von solchem deinem thatlichen verbottenen furhabenabzustehen, dich dessen mit nichten zu nachtheill des heilligen Reichshoheit und authoriteet zu underfangen, sonder gentzlich zu enthalten undin dem nachtheilliche Weiterung zu verschonen. Soltestu aber dieser unsergnediger, wollmeinenden erinnerung ungeacht damit gleichwoll understehenvortzufaren, werden wir notwendiglich die desfalls zulessige wege an diehand nemen müssen, wie solchen deinen freveil gewert und des heilligenReichs angehorige dieser beschwernus verschont und enthaben werdenmögen. Darauf wir deiner widerantwort, uns darnach zu richten, gewertig.
Geben auf unserm schloss zu Hambach am 7ten Septembris Anno etc. 80.
An der Geldrischen Staten haubtman und kriegsbevelhaber N. Hegemam
Gelijkt. copie, Kriegsakten No. 256, Bd. II, F. S.-S. Arch.
BIJLAGE XL.
1580 September 22.
Jakob van Bronckhorst aan zijn gemalin Gertrudvan Milendonck.
...dass Ew. L. auch schreyben und sich zum höchsten beklaegen, dassich mich mett dessen handeil ihngelaessen und dieselbe alsoe jemmerlich