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2 (1923) Von der Mitte des zehnten Jahrhunderts bis zum Ausbruch des Kampfes zwischen Kirche und Staat : mit Index
Entstehung
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Burchard von "Worms. . 59

S. 67) benutzte und sich sogar vielleicht der griechischen Kenntnisse seinesMitarbeiters Olbert bediente, 1 ) um griechische Texte zu verstehen. 8 ) Näm-lich Burchard hat bei dieser umfänglichen Arbeit anscheinend recht aus-gedehnte Unterstützung gefunden: sein Biograph nennt als Berater denBrunicho, als Helfer den Bischof Walther von Speier, während wir vonanderer Seite wissen, daß Balderich II. den Mönch Olbert, den LehrerBurchards, an diesen nach Worms zu seiner Unterstützung sandte. Danun Olbert 1012 Abt in Gembloux wurde, so haben Burchards Arbeitenan dem Werke vor diesem Jahre eingesetzt, während das Ganze wohl ersteinige Jahre vor Burchards Tod vollendet wurde. Das Werk selbst eshieß vielleicht Decretorum libri viginti, in späterer Zeit wurde es einfachBurchardus, auch Brocardus genannt will dem in der Seelsorge be-schäftigten Wormser Klerus und den Kandidaten des geistlichen Amteseine ausführliche Anweisung in Sachen der kirchlichen Disziplin geben.Freilich stellt sich Burchard durchaus auf den Standpunkt des deutschenBischofs, trotzdem er Pseudo-Isidor benutzt: an der Spitze der Reichskirchesteht der König, dem Papste wird keineswegs die Herrschaft über dieselbezugestanden. 3 ) Burchard will eben den gegenwärtigen Rechtszustand fest-legen und darin spielte der Papst keine große Rolle. Die hiermit in Zu-sammenhang stehenden Fragen gründlich erörtert zu haben, ist kein geringesVerdienst von A. Hauck, 4 ) der ein für allemal die Ansicht widerlegt hat,als habe Burchard mit seinem Werke eine bestimmte kirchenpolitischeTendenz verfolgt. Nämlich der gelehrte Bischof ist in der Vorrede anBrunicho nicht ganz wahr, es sind ihm nicht nur Flüchtigkeitsfehler passiert,sondern er hat auch allerhand Streichungen vorgenommen. Er paßt außer-dem ältere Sätze den jüngeren kirchlichen Anschauungen an, er gestaltetsie um nach den politischen und rechtlichen Zuständen Deutschlands undverändert sie entsprechend der kirchlichen Lage der Zeit. Also er sammeltenicht nur, sondern er bearbeitete auch und dabei hat er die Absicht ver-folgt, das kirchliche Recht und den tatsächlichen Zustand ins Einvernehmenzu setzen, so daß das Recht ohne Verletzung feststehender Überzeugungendem Zustand angepaßt wurde. Und wie er die Rechte des Königs ebenso-wenig beschränken wie die des Papstes ausdehnen wollte, so kam es ihmnicht in den Sinn, die Macht der Bischöfe stärken zu wollen. Er stehtalso auf einem andern Standpunkt als die pseudo-isidorischen Fälscher des9. Jahrhunderts, da es ihm auf Neubildung des Rechts nicht ankommt. Soist das Werk ein höchst bedeutendes geschichtliches Zeugnis für die ge-waltige Machtsphäre, die das deutsche Königtum durch die Ottonen errungenhatte. Aber es bietet auch kulturhistorisch nicht wenig Interessantes. Aller-dings muß bei allen Vorschriften erst die Quelle 5 ) und deren Zeit erörtertwerden. Hauptsächlich gibt das 19. Buch, dem Burchard den NamenKor-

') Vgl. Hauck a. a. 0. S. 68 f. von'A. Hauck, Kirchengeschichte Deutsch-

2 ) Römisches Recht scheint hingegen vonBurchard nirgends unmittelbar aus den Quellenentlehnt zu sein, da die Stellen des Breviarsalle aus Regino stammen, vgl. M. Conrat

a. a. 0. S. 261. 496 C).

3 ) Vgl. die klaren Auseinandersetzungen

lands 3, 438 f.

4 ) In den Leipz. Berichten S. 6986.

5 ) Anfang zur Quellensichtung ist gemachtvon D. Blondellus (bei Migne 140, 494D bis