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2 (1923) Von der Mitte des zehnten Jahrhunderts bis zum Ausbruch des Kampfes zwischen Kirche und Staat : mit Index
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Geschichte der lateinischen Literatur des Mittelalters. Zweiter Teil.

Worms erhalten wie Papst Gregor V. (vgl. dessen Epitaph bei L, Duchesne, Liber Pontificalis2,263 Vs. 5 Lingua Teutonicus Wangia doctus in urbe, Sed iuvenis cathedram sedit aposto-licam) und wie Heribert von Köln (vgl. Vita Heriberti 3 MG. SS. 4,741,45) ac pro hoc Wor-maciae idoneispersonis contradunt eum . . . ubi cum exteriori disciplina utriusque testamentiimbueretur paginis. Uebertritt zu Heinrich IL und dessen Versprechen 9 p. 109, 16 23.Aufnahme des jungen Konrad 7 p. 108, 510, vgl. 21 p. 123, 9 f. Besuch Konrads II. in Worms21 p. 123, 1426. Tod Burchards 23 p. 125,10f., zur Datierung vgl. H. Boos 1,40,7 und2, 125 n. 6. Zu den Schenkungen an Worms vgl. H. Grosch S. 26 ff., besonders S. 27, wodie Urkunden Ottos III. und Heinrichs II. angeführt sind. Eine kleine Schrift Burchards, dieBeantwortung der Frage eines Mönches nach dem Fasten von Moses und Elias, hat BurchardsBiograph anscheinend wörtlich in das Leben als Kapitel 19 (Boos p. 118121) aufgenommen,wie er auch das Schreiben jenes Mönches mit der Bitte an Burchard als Kapitel 18 aufnahm.Geber das Leben im allgemeinen vgl. Herrn. Grosch, Burchard I., Bischof von Worms,Jena 1890. A. M. Koeniger, Burchard I. von Worms und die deutsche Kirche seiner Zeit,München 1905. Wattenbach 1, 398.

Kanonische Sammlung. Die erste Veranlassung zu diesem be-deutenden Werke scheint der Wormser Propst Brunicho gegeben zu haben,dem das Werk auch gewidmet ist. Burchard wendet sich an ihn in einemausführlichen Widmungsbriefe, wo er gleich anfangs der frühzeitigen undwiederholten Aufforderung Brunichos gedenkt. Die wirkliche Ursache habedarin gelegen, daß die kanonischen Vorschriften und die Formen der Bußeim Wormser Sprengel in völlige Verwirrung geraten und äußerst verschieden,ja zum Teil sogar ganz vernachlässigt gewesen seien. Und diese Verschieden-heit wie auch die Unwissenheit der Priester habe zu schlimmen Verhält-nissen geführt, und um die Bußvorschriften auf gleichen Fuß zu bringenund der Unwissenheit des Klerus aufzuhelfen, habe Brunicho ihn zur Ab-fassung des Werkes gebeten, das nun von den Jüngeren gelesen werdensolle; denn diese müßten ja erst Schüler sein, bevor sie dem Volke zu Be-ratern würden. Er habe die Vollendung des Werkes freilich lange hinaus-schieben müssen, da ihn die täglichen Arbeiten für seine Kirche und dieweltlichen Dinge im Dienste des Kaisers daran gehindert hätten. So habeer nun die Synodalvorschriften und die kirchlichen Satzungen aus denSprüchen der Väter und aus den kanonischen Schriften gesammelt und inzwanzig Büchern niedergelegt zu Nutz und Frommen des Klerus und manmöge sein Werk nicht als bloße Sammelarbeit verachten. Und es werdeihn nicht bekümmern, wenn es nur in seinem Sprengel in Gebrauch kommenwerde. Übrigens solle man überzeugt sein, daß er selbst nichts in demWerke hinzugefügt habe, das also nur aus Auszügen der kirchlichen Über-lieferung bestehe und nach seiner Ansicht also Anspruch auf dauerndeGeltung habe. An diesen Brief schließt dann Burchard ein Verzeichnisseiner Quellen, worin das kanonische Recht, die Beschlüsse der Konzilien,die Papstdekrete, die Bibel, die Kirchenväter und drei ältere Poenitentialegenannt werden. Die Quellen sind hier nur summarisch angeführt, ein-gehendere Untersuchungen, die von A. Hauck 1 ) und M. Conrat 2 ) angestelltwurden, haben ergeben, daß die (ungedruckte) Collectio Anselmo dedicata,Reginos 3 ) De synodalibus causis, Pseudo-Isidor, Benedictus Levita, dasRegistrum Gregorii, Kapitularien und päpstliche Urkunden von Burchardausgezogen wurden, der außerdem eine Menge Konziliarakten (vgl. Hauck

') Berichte über die Verhandl. d. Sachs.Ges. der Wissenschaften 1894 S.67 69.

2 ) Gesch. der Quellen und Literatur des

röm. Rechts im früheren Mittelalter 1,261.3 ) Vgl. Bd. 1, 696-699.