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Johannes Schulze und das höhere preussische Unterrichtswesen in seiner Zeit
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Privatlecture. Lehrerprüfung. 389

bemerkt, wie viel bei dieser Einrichtung von der Einsicht,dem Eifer und der Thätigkeit der Lehrer abhänge. Schulzeund sein Minister waren völlig davon durchdrungen, dass inder That, wie letzterer es einmal aussprach, nicht so viel aufden Säbel ankomme als auf den Mann, der ihn führe, dassbei noch so guten Reglements und Bestimmungen es schlechtstehe ohne gute Lehrer. Für solche zu sorgen hielten siedaher für ihre wichtigste Aufgabe.

Sie knüpften auch hier an Wolfs und Humboldts Be-strebungen an. Wir erinnern uns des Edicts, das 1810- aufdes Letzteren Anregung über die Prüfung der Candidatendes höheren Schulamts erlassen war: für die zukünftige Ent-wicklung des Lehrerstandes, für die Mehrung des Einflussesdes Staats und der humanistischen Wissenschaft war es vongrösster Bedeutung, dass nach ihm fortan an öffentlichengelehrten und höheren Bürgerschulen nur angestellt werdendurfte, wer von einer wissenschaftlichen Deputation rücksicht-lich seiner Kenntnisse und Lehrgeschicklichkeit geprüft war.Von dieser Prüfung waren nur die Mitglieder der Seminarefür gelehrte Schulen, die eben von deren Direktoren exami-nirt wurden, und die von einer philosophischen Pacultät einerinländischen Universität promovirten Doctoren entbunden,welch letztere indess auch sich noch über ihre Lehrgeschick-lichkeit durch eine Probelection zu legitimiren hatten. In derRegel ward durch das Edict die Abhaltung einer solchen,die Anfertigung schriftlicher Arbeiten und eine mündlichePrüfung vorgeschrieben; doch war es den Prüfungsbehördenanheimgestellt, in jedem einzelnen Fall zu -entscheiden, obsie zu vollständiger Beurtheilung eines Candidaten in Hinsichtauf Kenntnisse nicht nur, sondern auch auf Lehrgeschicklich-keit ihn alle diese Theile der Prüfung durchgehen oder einenvon ihnen wegfallen lassen wollten. Im Allgemeinen sollten

dem frühern Weimarer Schüler Schulzes Herbst in Wetzlar, der dortschon seit längerer Zeit die Schüler der obersten Klasse unter seinerund eines Oberlehrers Beihülfe Homer, Horaz, Sallust und einzelnesvon Cicero hatte lesen lassen. Mit den von ihm ausführlich entwickeltenAnsichten erklärte sich das Consistorium völlig einverstanden. Vgl.auch F. Ranke, Meineke S. 47 ff.