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Johannes Schulze und das höhere preussische Unterrichtswesen in seiner Zeit
Entstehung
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Sein Programm. 279

dabei vorerst noch unvollendet sein, wenn es nur in derAnlage die Bedingung der Vollendung in sich trage und einfortgesetztes Bestrehen diese herbeizuführen das Stillstehenund Zurückgehen verhüte. Hierzu aber müsse der leitendenBehörde eine solche Ausstattung gegeben werden, dass siedie damit ihr gestellte Aufgabe zu lösen im Stande sei.Darum forderte Altenstein vor allem in den oben bereits mit-getheilten Sätzen eine angemessene Vermehrung des Per-sonals seines Ministeriums und verlangte zugleich die Ueber-weisung eines bedeutenden Fonds zu seiner Disposition miterweiterten ■ Befugnissen rücksichtlich der Verwendung. „Esdarf und kann", erklärte er, „einem Staat wie dem preussischenan Mitteln zu diesem Zweck nicht fehlen. Eine starke An-strengung belohnt sich hier mehr als bei irgend etwas. DasGeistige lässt sich nicht zu hoch anschlagen. Es ist dieGrundlage alles dessen, auf was nur immer die Stärke desStaats beruhen kann". Erleichtert würde, so führte Alten-stein aus, die Beschaffung der nöthigen Mittel nun gerade durchAufstellung eines Plans, der auf die gleichmässige Förderungverschiedenartiger Lehranstalten in den verschiedenen Pro-vinzen gerichtet sei; deshalb schlug er vor, gleichzeitig mitder Stiftung der neuen Bonner Hochschule den Universitätender alten Provinzen und anderen wissenschaftlichen Institutenansehnliche Zuschüsse zu bewilligen. S o begründete er denAntrag^_dass_iür_die Vervollkommnung und Belebung desöffentlichen Unterrichtswesens und zu den hierfür erforder-lichen neuen Schöpfungen bei der neuen Etatsfertigung 2 bis300,000 Thaler bestimm t würden: eine S umme, die, wie erbetonte, „gewiss höchst unbedeutend, wenn man bedenkt, dassdamit fü r W issenschaft und Kunst in der höchsten Beziehung

gewirkt, dass eine neue Universität errichtet und dass fürdie unteren und untersten Schulen gesorgt werden muss".Diese Summe aber bat er so zu seiner Disposition zu stellen,dass er der endlosen und unfruchtbaren Schreibereien mitanderen Behörden über ihre Verwendung überhoben würdeund für diese nur des Staatskanzlers Zustimmung einzuholenhabe; nur dann sei das Gelingen von etwas Grossem undwahrhaft Wohlthätigem zu verbürgen. Bei blossen Zu-