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Vom Klosterbrand bis zur Plünderung durchdie Spanier im Jahre 1568.
Die erste Sorge des Klosters war, den zerstörten Brüderkonventmöglichst wiederherzustellen. Wesentliche Veränderungenwurden dabei nicht vorgenommen. Jedoch ließ man, durch denBrand gewitzigt, zwei steinerne Wendeltreppen, die eine vom Ka-pitelsaal zur Bibliothek, die andere zum Dormitorium und zur Buch-binderei aufführen. Zwei Arme des Kreuzganges konnten aus Man-gel an Mitteln erst später gewölbt und auch der Schlafsaal miteiner ordentlichen Decke versehen werden. Es fanden sich Adeligeund andere Gönner des Klosters, die für sämtliche Fenster des Am-bitus Glasgemälde schenkten, welche .das ganze Evangelium" zurAnschauung brachten. Einige taten dies nicht ohne Verpflichtungenzu heiligen Messen.
Die erste Hälfte dieser Periode weist weniger Schenkungenund Vermächtnisse auf, als es sonst der Fall war. Die Zeiten einerallgemeinen religiösen Gährung und sittlicher Verkommenheit, wiesie namentlich im Clevischen bei den Wiedertäufern hervortrat,konnten für das Kloster nicht von Vorteil sein. Erst allmählichwandte sich die Gewogenheit wohlwollender Gläubigen dem Insti-tute wieder zu. Auch der Eintritt achtbarer Jungfrauen vermehrtesich alsbald. So konnte das Kloster in der zweiten Hälfte des Zeit-abschnittes wieder zu Ankäufen übergehen, wobei es, um demNeid vorzubeugen und bei der Regierung nicht anzustoßen, seinAugenmerk auch auf das Ausland richtete.
Am 30. März 1522 gestattete Herzog Johann III. „aus besonde-rer Gnade" dem Kloster, an seinen Rat Dr. jur. Heinrich Barss ge-nannt Alisleger, Bürgerin Wesel, eine Summe von 1300 Goldgulden(ad 24 Raderalbus) für alte Weinschulden die von der Fehde seinesVaters mit dem Neffen von Geldern her datierten, und überdies anden Grafen von Büren 156 dergleichen Gulden auszuzahlen. AlsPfandobjekt räumte er dem Kloster .die banent in onser koekengehoerende, gelegen onder Monrebergh in onse gericht van Apel-toeren off Aldenkalker" ein. ')
Am 1. Dezember 1526 trugen am Schöffengericht in EmmerichEheleute Wilhelm und Aleidis Bouman an die Äbtissin Birgitta v.Hoen durch den Bevollmächtigten Johann v. Hoen eine Rente von5 Goldgulden aus ihrer Hälfte von 12 Maltersaatland up die Hoichtin der Hetter auf. 2 ) Am 23. August 1533 bekundeten Äbtissin Bir-
') Copialbuch, f. 96 u. 97.-) Ebend. f. 2012.