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Marienbaum als Wallfahrtsort und ehemaliges Birgittinnen-Doppelkloster
Entstehung
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Gegenwart des Herzogs Johann von Cleve und dessen GemahlinElisabeth von Nevers und Estampes, einer großen Anzahl Adeligerund Patrizier sowie einer Menge Neugieriger eingeführt. Nacheinem feierlichen Hochamt verkündigte der Erzbischof mit gehobe-ner Stimme die Klausur, worauf Brüder und Schwestern durchMauern und Gitter für immer getrennt wurden. Viele Zuschauerwurden bei dem Akt bis zu Tränen gerührt. ')

Von der Einführung der Klausur bis zumKlosterbrand im Jahre 1513.

Seit Einführung der Klausur wurden die Ordensregeln in Marien-baum streng gehandhabt und beobachtet. Der Ruf der Zuchtund Frömmigkeit, die dort herrschten, verbreitete sich in immerweitere Kreise. Infolge dessen meldeten sich stets neue Postulan-ten, auch aus den besseren Ständen.In diesem Zeitabschnitt traten ein:

1. Adam v. Beeck, Sohn von Roprecht, im Jahre 1477 alsConvers und brachte von Wachtendonk lehnsrührige Güter in Wan-kum, das Gut Langendonck und eine Rente von 11 Malter Roggenaus Rheinberg mit. Diese Güter waren ihm zugesprochen beieinem Magenscheid zwischen Ihm, seinem Vater und seinemSchwager Daniel v. Krekenbeick, genannt v. den Nellsen, u. dessenFrau Johanna v. Beeck am 23. September 1473 im Beisein desPriesters Alard, Gadert und Wilhelm v. Krekenbeick, Brüder vonDaniel, Heinrich Melich und Gadert v. Agris. Dabei war ihm zurPflicht gemacht, damit auch seine Schwester und Tante, Kloster-jungfern, abzufinden, a )

2. Elisabeth v. Aeswijn, Tochter von Reiner und Nese v. Gentaus Emmerich, die neben dem Anteil ihres Vermögens am 6. August1478 dem Kloster eine Rente von 18 Goldgulden auftrug, die ihreBrüder Johann (1456 Ritter, verehelicht an Styn v. Hessen), Reinoldund Wilhelm (1489 Drost im Lande Berg) ihr am 6. August 1476aus dem Gemahl der Stadt Emmerich verschrieben hatten. Bereitsam 9. April 1436 hatte Emmerich den Eheleuten Reiner und Neseaus seinem Gemahl und seinen übrigen Einnahmen eine Rente von40 franz. Schilden verbrieft. Infolge eines Magenscheids, den Wil-

l ) v. Gherwen, S. 53, 54.3 ) Copialbuch, f. 246, 247a.