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Marienbaum als Wallfahrtsort und ehemaliges Birgittinnen-Doppelkloster
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gitta v. Ryswick und Confessor Heinrich von Calcar, daß die Ge-schwister Nicolaus und Anna Cluyten das Kloster wegen ihrer ein-getretenen Schwester Clara Cluyten abgefunden haben, und dasKloster auf die Erbschaft, die der Clara durch Absterben ihrerEltern Derick und Eisken zufallen möchte, verzichte. ')

Am 10. März 1535 hatte das Kloster dem Herzog Johann III.300 Goldgulden vorgestreckt und dafür eine Rente von 15 MalterRoggen aus dem Loetschen Zehnten (auch dat Heuffken genannt)in Uedem verschrieben bekommen. Nachträglich gab es ihm noch600 Gulden und erhielt dafür am 7. November 1538 den ganzenZehnten. Als Herzog Wilhelm diesen Zehnten wieder einlösenwollte, gab ihm das Kloster am 15. November 1554 nochmals 160Gulden. Nichts destoweniger verpachtete der Herzog im Sommer1566 den Zehnten und verbriefte daraus dem Kloster 28 MalterRoggen und daneben eine Rente von 28 Goldgulden aus Hornix-ward, bis die 1060 Gulden an Marienbaum zurückgezahlt seien.Allein auch dieser Vertrag wurde am 29. Oktober 1574 dahin geän-dert, daß von 1576 an nur noch 19 Malter Roggen geliefert wurden. s )

Am 23. Juli 1538 sicherte am Schöffengericht in Cleve Gheenv. Emmerich, Konventual in Marienbaum, dem Peter Drubbel alleszu, was dem Kloster durch die eingekleidete Schwester Brigitta v.Berck, Nichte von weiland Mechteld Gaebels genannt Mulemans an-geerbt sein möchte.

Johann Schmülling in Liemers gab am 7. März 1539 vor demdortigen Richter Thies up ten Haitzhövel und den SchöffenRentmeister Heinrich up ten Haitzhövel und Wilhelm Steyn-becker in Zevener dem Kloster für vorgestrecktes Geld eine Rentevon 14 Goldgulden und bekundete, daß er der Äbtissin Bir-gitta v. Hoen außerdem von der Mitgift für seine Tochter Kloster-jungfer Johanna noch 150 Gulden schuldete. Er verschrieb dafür' eine Rente aus seinem Nederailbergschen Schlag in Duven zwischenErbe des Herzogs von Cleve und des Vikars Heinrich Krouwelunter der Bedingung, daß falls Johanna vor der Profession stürbe,9 Gulden an ihn und seine Erben zurückfallen sollten. Dem DerickSchmülling, Sohn von Johann, gab Marienbaum 600 Goldgulden undnoch 550 einschließlich der 225, die er noch von der Mitgift seinerSchwester Johanna schuldete. Dafür verschrieb Derick eine Weideup ten Hogeailberg und den Niederailbergschen Schlag, die ihm imMagenscheid zugefallen waren. a )

Der Clevische Herzog Johann II. war dem Lantzlott van Be-loeschseinem Harnischknecht und Hofdiener" für rückständigen

*) Copialbuch, f. 203.=) Ebendas. f. 98, 99. Nr. 146148,

8 ) Ebendas. f. 192194. Vergl. über die Schmülling zu Wardenstein. Schölten,Beitr. z. Geschichte von Wissel und Grieth S. 170172.