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die Leitung des Klosters Marienbaum, bis letztere abberufen unddurch Huberta v. Lyshout ersetzt wurde. Wie in anderen neu be-gonnenen Klöstern werden die Religiösen, sobald sie in hinreichen-der Zahl vertreten waren, in freier Wahl aus der eigenen Mitte ihreVorgesetzten gewählt haben. Die vorstehende Schwester bekamden Namen Äbtissin oder Mater, der vorstehende Bruder den NamenPater, später auch confessor generalis.
Unter den Regeln und Statuten des Birgittinen-Ordens war eineSatzung, die insbesondere bei der Stifterin Maria von Burgund An-stoß erregte. Die Postulantinnen, so hieß es, sollten zunächst mit denOpfern und Beschwerden des Ordenslebens bekannt gemacht wer-den und dann außerhalb des Klosters ein Probejahr bestehen undnach Ablauf desselben, ohne ein weiteres Probejahr im Klosterselbst, zur Profession zugelassen werden, die der Diocesanbischofin Marienbaum, demnach der Cölner Bischof, vorzunehmen habe. Daswar eine Bestimmung, über die die Herzogin Mutter nicht hinweg-konnte. Mochte auch der unselige Konflikt zwischen ErzbischofDiedrich von Moers und ihrem Gemahl Herzog Adolph und dessenSohn und Nachfolger Johann I. durch den Maestrichter Friedens-traktat vom 27. April 1449 prinzipiell beigelegt sein, tatsächlich dauerteer fort, da die Hauptfrage, ob Soest und Xanten dem clevischenHerzog verbleiben oder an Kurköln zurückfallen sollten, in Mae-stricht nicht entschieden, sondern dem pästlichen Stuhl anheimge-geben war, und dieser die Ansprüche Cölns anerkannte. Zudemblieb der leidige Dezimenstreit zwischen Cleve und Cöln noch auflange Zeit eine brennende Frage. ') Hatte deshalb der Clever Hofim Jahre 1455 sich nur schwer entschließen können, die Genehmi-gung Cölns für die Niederlassung der Dominikaner in Calcar nach-zusuchen a ), so machen auch die Verhandlungen über die Gründungdes Klosters in Marienbaum im grundegenommen den Eindruck, daßman gerne die Cölner Kurie dabei umgangen hätte. Jedenfalls wares der fürstlichen Stifterin „foemineis odiis, wie Schaten sagt, inMoersanos accensa" ein scharfer Dorn, daß der Erzbischof in ihremKloster die Einkleidung vornehmen sollte, obgleich Erzbischof Die-drich, ein besonderer Gönner des Birgittinen-Ordens, ihr weit ent-gegengekommen war. Deshalb hatten sich die Oberen beider Kon-vente in Marienbaum, von der Fürstin, wie die Klosterchronistenbemerken, unterstützt, an Papst Pius II. um Abänderung dieses Sta-tutes gewandt. Dieser verordnete darauf am 26. September 1461von Tribur aus, daß fortan niemand zur Profession zugelassen wer-den sollte, der nicht ein volles Probejahr im Kloster durchlebthätte, und ermächtigte den Prior, die Einkleidung vorzunehmen. s )
1 ) Schölten, Papst Eugen IV. und das Clev. Landesbistum. Cleve 1884, S. 35 ff.
2 ) Derselbe, Das ehemal. Dominikaner-Kloster in Calcar. Cleve 1904, S. 9, 10.s ) Legerboek f. 78. Auch bei Holstein.