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irgendwo anders zu stiften entschlossen sei", käuflich erwerben.Gruiter hatte die Liegenschaften am 7. April und 28. Oktober 1448an das Ehepaar Helmich und Gertrud v. Schewick verkauft, dannaber am 6. Mai 1457 zurückgekauft. Die Ritter Johann v. Alphemund Walrav v. Haifiten schlichteten am 12. Februar 1461 eine Diffe-renz über die Zahlungstermine. Im Jahre 1458 ließ die Stifterineine Rente von 10 Gulden, die eine Klosterschwester Beel Meer in„Huerde" als Leibrente aus den angekauften Weiden bezog, ablösen.Letztere benutzte das Kloster als Fettweiden und verkaufte dasVieh nach Cöln und anderen Plätzen. ')
Eins fehlte der Herzogin Mutter Maria von Burgund noch zurErrichtung des Klosters, die Einwilligung von Seiten des zustän-digen Pfarrers, des Cölner Erzbischofes als des Ordinarius und despäpstlichen Stuhles. In ihrer Supplik an Papst Pius IL, die siewahrscheinlich im Laufe des März 1460 an ihn gerichtet hatte,spricht sie vom Consens des Herzogs als Patrons der Kapelle, desPfarrers von Vynen und des Ordinarius von Cöln. Und doch er-folgte die Ernennung des Abtes Henricus (Rüntz) von Hamborn zumpäpstlichen Kommissar in dieser Sache und die Ermächtigung, nachvorgenommener Information die Genehmigung zur Errichtung desKlosters zu geben, bereits am 15. April 1460, ') während die Ein-willigung des Pfarrers erst vom 10. Mai und die des Erzbischofsvom 31. Juli des Jahres datieren. Wahrscheinlich hatte der PfarrerThomas v. Bergen seine Resignation auf das Kloster schriftlich odermündlich zu erkennen gegeben und dieser seiner Erklärung am 10.Mai erst offizielle Bedeutung gegeben, indem er vor dem NotarGert van der Schuren in der Kanzlei-Kammer über dem Schloßtorzu Monterberg vor dem Hofmeister Ritter Walram de Haften, Dr.med. Gerard von Retersbeke, Leibarzt der Fürstin und Meister derfreien Künste, und de.m Rentmeister Hermann Swaghen als Vertre-tern der Fürstin im Beisein vom Rektor Arnold Bolz in Monterberg,dem Kleriker Wilhelm Pels und dem Laien Reiner van den Kolckdie Erklärung abgab, daß er gegen eine Entschädigung von jährlicheinem^alten Schild auf die ihm gebührenden Opferanteile für sichund seine Nachfolger verzichte und gestatte, daß die geistlichenObern des Klosters ihren Einsassen weltlichen und geistlichenStandes die Sakramente spendeten und Verstorbene im Kloster-bering begrüben.
Was die Genehmigung von der Cölner Kurie anlangt, scheinteine Verschleppung vorzuliegen, hebt doch Erzbischof Diedrich vonMoers am 31. Juli selbst hervor, daß die Supplik der Fürstin schonlängere Zeit eingereicht gewesen sei (pridem pro parte illustris do-minae Mariae de Burgundia . . nobis exhibita). Er hatte seinen
') Copialbuch £ 185-191 u. 3 Original-Urk. im Pfarrarchiv.2 ) Sieh die Urk. bei Holstein pag. 2& ff.