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Marienbaum als Wallfahrtsort und ehemaliges Birgittinnen-Doppelkloster
Entstehung
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Mittlerweile waren die Gaben und Opfer der Gläubigen undWallfahrer so reichlich geflossen, daß an die Anstellung eineseigenen Geistlichen an gen Trappenboom gedacht werden konnte.Der Pfarrer von Vynen ging um so eher dazu über, als er dieWünsche der Pilger nicht befriedigen konnte. Gleich der ersteRektor, ein Klosterbruder namens Hermann, der der Kapelle gegen-über eine Dienstwohnung bekam, war darauf bedacht, der neuenKapelle in Bruchem aus ihrer näheren Umgebung Renten und Liegen-schaften zu verschaffen. Mehr noch gelang dies dem zweiten undletzten Rektor Arnold Bols, der als solcher am 22. September 1451beurkundet wird. Allein immerhin war und blieb der Rektor ab-hängig vom Pfarrer, der seine pfarramtlichen Rechte wahrnahm unddurch Festsetzung des Gottesdienstes in der Kapelle in mehrfacherBeziehung die Hände des Rektors band. Herzog Adolph, demKlagen darüber vorgebracht sein werden, war deshalb darauf be-dacht, dem Rektor freiere Hand zu verschaffen, und brachte denPfarrer Theodor Ganss >) dahin, daß dieser durch seinen OheimJakobus Kraenlaen, Kanonich an S. Andreas in Cöln, am 9. Dezember1445 mit den Provisoren der Kapelle eine vorläufige Vereinbarungtraf. Danach war der Rektor befugt, an den Wochentagen ohneEinschränkung in der Kapelle zu zelebrieren, dahingegen an Sonn-und Feiertagen erst, wenn man in der Pfarrkirche .zusammen ge-läutet" hatte. An den vier Hochzeiten, der Vynenschen Kirchweihe,am Patronsfest (S. Martinus), Lichtmeß, Christi Himmelfahrt, Aller-heiligen, Allerseelen und bei der Gottestracht in Vynen mußte derRektor mit dem Pfarrer oder dessen Kaplan zelebrieren. Von denOpfern, die während der Messen in der Kapelle dargebracht wurden,mußte der Rektor dem Pfarrer jährlich zwei alte Schilde und vondenen vor dem Gnadenbild einen Schild und für die Beleuchtungdes Sakramentes in Vynen auf S. Martinus jährlich acht PfundWachs verabfolgen. Am Kirchweihtag in Bruchem (Sonntags vorPhilippus und Jakobus) und wenn dort das Bild vom Trappenboomumgetragen wurde, war der Pfarrer oder ein von ihm Bevollmäch-tigter berechtigt zu predigen. Tat der Pfarrer dies nicht, durfte derRektor die Festpredigt halten. Gleichzeitig bat Kanonich Kraenlaennamens des Pfarrers, der Pfarrangehörigen und der Kapellenprovi-soren den Herzog Adolph, daß er als Patron der Kapelle denArnoldus Bols als Rektor zulassen wolle. 2 )

Aber auch diese Vereinbarung ließ noch viel zu wünschen übrig.An allen Sonn- und Feiertagen durfte der Rektor seinen Gottes-dienst erst beginnen, wenn das Hochamt in der Pfarrkirche begann,und an den eigentlichen Confluxtagen mußte er in der Pfarrkirche

') Nachfolger von Ganss war wahrscheinlich Theod. van den Camp, der Ende 1537starb, und dem am 13. Jan. 1538 Matthias de Boetzeleraus erer Diözese Utrechtfolgte.

2 ) Sieh die Urkunde bei Holstein a. n. O. pag % u. ff.