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Die Strassburger Tucher- und Weberzunft : Urkunden und Darstellung ; nebst Regesten und Glossar ; ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Weberei und des deutschen Gewerberechts vom XIII. - XVII. Jahrhundert
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XVI
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XVI

Seito

' 96. Eine Ordnung über die Tuche von Limpurg. 1572. . ..... 221

97. Rath und Einundzwanzig erlassen die Ordnung der Baretmaeher. 1574. . . .221

98. Verordnung über die gereckton, gestreckten und falsch gefärbten Tuche. 1580. . 223

99. Schreiben der Stadt Frankfurt über die gereckten und falsch gefärbten Tuche. 1581. 224

100. Rath und Einundzwanzig ordnen die Einhaltung der sog. Herrengebote an. 1584. 224

101. Erkenntniss der Fünfzehner in einer Streitsache der Tucherzunft und der Zunft zumSpiegel. 1586................ 225

102. Rathsbeschluss über die Besetzung erledigter Sitze im grossen Rath, auf dem Pfennig-thurm, auf dem Stall, im kleinen Rath und bei den niederen Gerichten. 1587. . 226

103. Gutachten über einige zur Beförderung der Barchent-Weberei zu treffende Anord-nungen. 1587. ............... 227

104. Die Fünfzehner genehmigen die Anfertigung von Boytuch. 1589..... 228

105. Die Fünfzehner genehmigen die Anfertigung von droischäftigen Tuchen. 1589. . 228

106. Die Fünfzehner geben einige Erläuterungen zur Barchent-Schau. 1590. . . . 228

107. Rathserlass über den Handel mit Barchent. 1594........ 229

108. Erkenntniss der Fünfzehner über die Barchentsehau. 1595. ...... 230

109. Erkenntniss der Fünfzelmer in einer Streitsache der Tucherzunft mit der WittweDenderlin. 1595............... 230

110. Rathsbeschluss über einige bei der Wahl von öffentlichen Beamten zu beobachtendeFormalitäten. 1595.............. 231

111. Erkenntniss der Fünfzehner in einer Klagesaohe des Leinenweber-Handwerks gegeneinige ihrer Mitglieder. 1597 ........... 232

112. Ueber die Wiedererlangung des Bürgerrechtes. 16. Jahrhundert. , 232

113. Entscheidung der Fünfzehner in einem Streit des Tuchmachers Dionisius Peter mit

der Tucherzunft wegen einer Verkaufsstelle. 1600. ....... 232

114. Verfügung des Raths und der Einundzwanzig über die Erlangung des Meistorrechts

im Leinenweber-Handwerk. 1601............ 233

115. Die Fünfzehner erläutern einige Artikel in der Ordnung der Hosenstrioker undBaretmaeher. 1603.............. 233

116. Verfügung des Raths und der Einundzwanzig über die Erlangung des Bürger- undMeisterrechts. 1603,,............ . . aal

117. Die Tucherzunft kauft von der Stadt einen Allinendschlupf. 1604. , 235

118. Verfügung des Raths und der Einundzwanzig über die Verkaufsplätze der Wollen-weber. 1604................ 236

119. Die Tucherzunft nimmt 200 Pfund Pfennige auf. 1605....... 236

120. Meister und Raih bestätigen den Vertrag der Bruderschaften des Baretmaeher- undHosenstricker-Handwerks in Strassburg, am Oberrhein, im Sund- und Breisgau. 1607. 237

121. Rath und Einundzwanzig erlassen für das Leinwandhaus eine Ordnung. 1609. . 239

122. Die Tucherzunft nimmt 250 Pfund Pfennige auf. 1612....... 240

123. Rath und Einundzwanzig bestätigen die von den Fünfzehnern vorgeschlagenen Aende-rungen der Barchentschau-Ordnung. 1616. . ■ . . . . . , . 240

124. Rath und Einundzwanzig bestätigen die von den Fünfzehnern vorgeschlagene Ord-nung der Halbleinenschau. 1616. . . . . . . . , . 242

125. Erkenntniss des Raths über den Aufenthalt unverbürgerter Personen in Strassburg. 1617. 244

126. Erkenntniss des Raths über den Verlust des Bürgerrechts durch Abwesenheit. 1617. 244

127. Erkenntniss der Fünfzehner in einer Klage des Hosenstricker-Handwerks. 1618. . 245

128. Rath und Einundzwanzig genehmigen die von den Fünfzehnern vorgeschlagene Ord-nung für das Hosenstricker-Handwerk. 1618. ......... 245

129. Vorschläge zur Abänderung der Schauordnung für Wollentuche, Barchent und Halb-leinen. 1620 ................. 247

130. Die Fünfzehner genehmigen und verbessern die von dem Hosenstricker-Handwerkbeantragte Ordnung des Feilbietens vor dem Münster. 1624. . 250

131. Verordnung von Rath und Einundzwanzig über die Seidenfärberei. 1624. . . 252

132. Der von Rath und Schöffen eingesetzte Ausschuss der Dreizehn ordnet die Eintritts-gelder bei den Zünften. 1625.......... . 252

133. Verfügung der Fünfzehner über die Behandlung der Tuchballen auf dem Kauf-hause. 1625................ 253