XVI
Seito
' 96. Eine Ordnung über die Tuche von Limpurg. 1572. . ..... 221
97. Rath und Einundzwanzig erlassen die Ordnung der Baretmaeher. 1574. . . .221
98. Verordnung über die gereckton, gestreckten und falsch gefärbten Tuche. 1580. . 223
99. Schreiben der Stadt Frankfurt über die gereckten und falsch gefärbten Tuche. 1581. 224
100. Rath und Einundzwanzig ordnen die Einhaltung der sog. Herrengebote an. 1584. 224
101. Erkenntniss der Fünfzehner in einer Streitsache der Tucherzunft und der Zunft zumSpiegel. 1586................ 225
102. Rathsbeschluss über die Besetzung erledigter Sitze im grossen Rath, auf dem Pfennig-thurm, auf dem Stall, im kleinen Rath und bei den niederen Gerichten. 1587. . 226
103. Gutachten über einige zur Beförderung der Barchent-Weberei zu treffende Anord-nungen. 1587. ............... 227
104. Die Fünfzehner genehmigen die Anfertigung von Boytuch. 1589..... 228
105. Die Fünfzehner genehmigen die Anfertigung von droischäftigen Tuchen. 1589. . 228
106. Die Fünfzehner geben einige Erläuterungen zur Barchent-Schau. 1590. . . . 228
107. Rathserlass über den Handel mit Barchent. 1594........ 229
108. Erkenntniss der Fünfzehner über die Barchentsehau. 1595. ...... 230
109. Erkenntniss der Fünfzelmer in einer Streitsache der Tucherzunft mit der WittweDenderlin. 1595............... 230
110. Rathsbeschluss über einige bei der Wahl von öffentlichen Beamten zu beobachtendeFormalitäten. 1595.............. 231
111. Erkenntniss der Fünfzehner in einer Klagesaohe des Leinenweber-Handwerks gegeneinige ihrer Mitglieder. 1597 ........... 232
112. Ueber die Wiedererlangung des Bürgerrechtes. 16. Jahrhundert. , 232
113. Entscheidung der Fünfzehner in einem Streit des Tuchmachers Dionisius Peter mit
der Tucherzunft wegen einer Verkaufsstelle. 1600. ....... 232
114. Verfügung des Raths und der Einundzwanzig über die Erlangung des Meistorrechts
im Leinenweber-Handwerk. 1601............ 233
115. Die Fünfzehner erläutern einige Artikel in der Ordnung der Hosenstrioker undBaretmaeher. 1603.............. 233
116. Verfügung des Raths und der Einundzwanzig über die Erlangung des Bürger- undMeisterrechts. 1603,,............ . . aal
117. Die Tucherzunft kauft von der Stadt einen Allinendschlupf. 1604. , 235
118. Verfügung des Raths und der Einundzwanzig über die Verkaufsplätze der Wollen-weber. 1604................ 236
119. Die Tucherzunft nimmt 200 Pfund Pfennige auf. 1605....... 236
120. Meister und Raih bestätigen den Vertrag der Bruderschaften des Baretmaeher- undHosenstricker-Handwerks in Strassburg, am Oberrhein, im Sund- und Breisgau. 1607. 237
121. Rath und Einundzwanzig erlassen für das Leinwandhaus eine Ordnung. 1609. . 239
122. Die Tucherzunft nimmt 250 Pfund Pfennige auf. 1612....... 240
123. Rath und Einundzwanzig bestätigen die von den Fünfzehnern vorgeschlagenen Aende-rungen der Barchentschau-Ordnung. 1616. . ■ . . . . . , . 240
124. Rath und Einundzwanzig bestätigen die von den Fünfzehnern vorgeschlagene Ord-nung der Halbleinenschau. 1616. . . . . . . . , . 242
125. Erkenntniss des Raths über den Aufenthalt unverbürgerter Personen in Strassburg. 1617. 244
126. Erkenntniss des Raths über den Verlust des Bürgerrechts durch Abwesenheit. 1617. 244
127. Erkenntniss der Fünfzehner in einer Klage des Hosenstricker-Handwerks. 1618. . 245
128. Rath und Einundzwanzig genehmigen die von den Fünfzehnern vorgeschlagene Ord-nung für das Hosenstricker-Handwerk. 1618. ......... 245
129. Vorschläge zur Abänderung der Schauordnung für Wollentuche, Barchent und Halb-leinen. 1620 ................. 247
130. Die Fünfzehner genehmigen und verbessern die von dem Hosenstricker-Handwerkbeantragte Ordnung des Feilbietens vor dem Münster. 1624. . 250
131. Verordnung von Rath und Einundzwanzig über die Seidenfärberei. 1624. . . 252
132. Der von Rath und Schöffen eingesetzte Ausschuss der Dreizehn ordnet die Eintritts-gelder bei den Zünften. 1625.......... . 252
133. Verfügung der Fünfzehner über die Behandlung der Tuchballen auf dem Kauf-hause. 1625................ 253