XV
60. Ordnung der Tuchsigler. 1514............
-61. Streitschriften zwischen den Tuchern und den Tuchscherern über das Färben deTuche. 1516...............
62. Rathsentscheidung in dem Streite der Tücher und Tuchscherer über das Färben derTuche. 1517...............
63. Bestimmung über die Wahl der Neunmanne. 1518. . . .
64. Zunftbeschluss über Aemterverleihung an die Mitglieder. 1520.....
65. Rath und Einundzwanzig bestätigen eine von den Fünfzehnern entworfene Ordnungüber die Anfertigung Yperscher Tuche in Strassburg. 1521. ....
66. Beschluss der Tueherzunft, die Bewirthung bei der Rechnungsabnahme abzustellen. 1521
67. Bittschrift der Tuchscherer an den Rath, ihr Yerhältniss zu den Walkern und einigeandere Punkte festzustellen, sowie Entscheidung des Rathes hierauf. 1522.
68. Rath und Einundzwanzig bestimmen, dass statt fünf nur drei Tuchsigler fungirensollen. 1523...............
69. Vorsehlag, wie das verfallene Tucherhandwerk wieder in Aufgang zu bringen. Etwa1525-28................
70.71.
72.73.74.75.
76.
77.
78.
79.
80.81.82.
83.84.85.
86.
87.
88.
89.
90.
91.92.
93.94.95.
Zunftbeschluss über die Arbeit der Walker. 1528.......
Zunftbeschluss über den Lohn des Hauptkannen. 1528......
Rath und Einundzwanzig erlassen eine neue Ordnung der Tucher. 1529. .Entwurf eines Tucherbuches, wahrscheinlich aus der Zeit von 1532.
Zunftbeschluss über Bezahlung von Meister und Gericht. 1533.....
Der Rath und die Einundzwanzig genehmigen die von den „alten Herren" entworfen
Ordnung des Lohnes der Leinenweberknechte. 1533.......
Rathsentscheidung in einem Streite der Tueherzunft und der Zunft zum Spiegel, dassdas Hosenstricker-Handwerk zu der ersteren gehöre. 1535. ....
Rathsentscheidung in einem Streite der Tucher-Zunft und der Zunft zur Möhrin, dassdie Verkäufer von alten Gewändern nicht mit neuem Serg handeln sollen. 1537.Rath und Einundzwanzig erlassen nach dem Gutachten der Fünfzehner eine Barchent
schauorilnung. 1537—1541............
Rath und Einundzwanzig bestätigen eine von den Tuchscherern vorgelegte neue Ord
nung 1545, mit Zusätzen von 1546—1547.........
Urtheil zwischen der Meisterschaft der Tucher und Hieronymus Hattenn. 1549.
Verzeichniss der Schöffen der Tucher-Zunft. 1549.......
Die vier städtischen Werkmeister entscheiden den wegen eines Hauses zwischen derTucher-Zunft und dem Bürger Antonius Lienpart entstandenen Streit. 1551.
Das Tucher-Zunft-Artikelbuch (drittes Tucherbueh) von 1551.....
Einschärfung der Reichspolizeiordnung in Bezug auf die Tuche. 1552.
Verfügung der Fünfzehner gegen das Zusammenwohnen von Tuchscherern und Wal
kern in einem Hause. 1556............
Rath und Einundzwanzig bestätigen die Verfügung der Fünfzehner, betreffend die
Auslohnung der Leinenweberknechte. 1558.........
Verordnung des Raths und der Einundzwanzig über die Einziehung jährlicher Personal
Verzeichnisse der Zünfte. 1558...........
Verfügung des Rathes und der Einundzwanzig über Aemterbewerbung von Seiten der
Zunftmitglieder. 1559.............
Erkenntniss der Fünfzehner in Streitigkeiten der Tucher und Hutmacher über das
Färben und Wollschlagcn. 1559........ . .
Verfügung, dass 2 Barchentweber von Illkirch sich der Strassburger Ordnung gemäss
halten sollen. 1561.......... ....
Ergänzungs-Artikel über die Schöffenwahl. 1563........
Rath und Einundzwanzig entscheiden über die Befreiungen von der Nachthut und diHutpflichf der Doppelzünftigen. 1565. . . ...
Rath und Einundzwanzig ordnen die Einziehung des Nachthutgeldes. 15G6.
Erläuterungen zur Barchentschau-Ordnung. 1568........
Die Fünfzehner verfügen, dass Bürgersöhne erst nach Eintragung in die Steuerverzeichnisse in die Zunft aufzunehmen und Auswandernde auch in den Zunftregisternzu löschen seien. 1572..............
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