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Rechtsordnung und Reformation
Entstehung
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clxxxxNota. Wa der minderjhäriger selbst vorGericht erscheinen / vndihme einen Curatoren ad litem zuuerordnen bitten wurde / darnachdas Curatorium mutatis mutandis zu stellen.Gewaldt zu latin genent Actorium / wiedie vormunder in sachen jhrer pflegkinder jhe-mandt anders volmacht zugeben.Jr Schultheiß vnnd Scheffen des Gerichts N.Thun khundt vnd bekennen hiemit offentlich / dasheut dato eigener personen vor vns kommen vnd erscheinen sein N. vnd N. vormunder A. vnd B. wei-lant N. vnd N. eheleuthen nachgelaſſener vnmun-diger kinder / vnd haben alßbaldt vortragen v erzellen lassen / Nachdem sich zwisschen jnen als von wegen gedachter jrer pflegkinder aneinem / vn N. andertheils etliche sachen vnerortert erhalten theten /dieselbige sie mit gepurlichem Rechten außfundig zu machen be-dacht / vnnd doch solichs anderer jhrer notwendiger geschefft halbereigener person nicht verrichten kundten / Das sie demnach in allerbester form vnd manieren, wie solichs im Rechten am krefftigstenvnd bestendigsten geschehen konne, in solicher vnnd allen andern be-melter ihrer pflegkinder jetzigen vnnd kunfftigen sachen vnnd hand-lungen, ihren vngetzweivelten Actoren (oder Actores) Anwaldtvnd vollmechtigen gesetzt, verordnet vnnd ernant, wie sie auch hiemit setzen / verordnen vnd ernennen theten / den Erbaren (oder die Erbare) N. Gebende demselben volkommene macht vnnd gewaldt / inallen obbestimbten sachen vnd handlungen in namen vnd von we-gen ihrer vnd gemelter ihrer pflegkinder vor Schultheiß vnd Scheffen zu N. vnd vort vor allen andern Richtern / Commissarien vndBeuelhabern / Gerichtern vnd örtern / dahin soliche sachen nhu o-der kunfftiglich erwachssen vnnd gelangen kundten oder möchten /zuerscheinen / nach aller notturfft vnnd gegen jheder menniglich inRecht zu handlen, klag vnd gegenklag, antwort in vnd widerrede,vnd sonst alle muntliche vnd schrifftliche notturfft der sachen einzubringen / den Gerichtlichen krieg zubeuestigen / den eidt fur geferde /vnd alle andere zimliche eide, ob gleich auch die sach entlich damitzuentscheiden / in ihrer der gewaltgeber seele / vnnd sonst wie sich ge-burt