erxxvijHerrn Hertzogen / ꝛc. vnd die andere helffte dem Appellanten vnab-leßlich zubetzalen / das ihr binnen N. tag nach verkundigung dißbrieffs negstfolgenden, alle vnd jhede Acta vnd Gerichtshandlungzwischen bemelten partheien vor euch als Richtern erster instan-tien geubt vnd ergangen, in glaubwirdiger form vnd schein heraußgebet, vnd an vnserm Gericht vberlieberen lasset, Vorbeheltlichdoch euch vnd einem jheden der halb zimlicher belhonung. Dieweillauch in hangender Appellation sachen nichts soll attentirt oder in-nouirt werden, So gebieten wir euch bey vermeidung obbestimp-ter penen, das jhr, die weill diese sach vor vns vngeeussert hanget /stilstehet, vnd zu nachtheill dieser appellation sachen vnd partheiennichts handlet oder vornemet, einicher gestalt. Dan wa ihr daru-ber etwas handlen, oder euch vngehorsam erzeigen wurden, dasalles werden wir widderruͤffen vnd abthun / vnd dasselbig in seinenvorigen standt stellen, auch auff eweren vngehorsam gegen euch zuaußfuerung obbestimpter penen procedieren, wie sich das nach sei-ner ordnung heischt vnd gebuert. Datum ꝛc.Citation die Gerichtskostenzu taxiren.Jr N. laden vnnd heischen euch B. auff N. tagvor vns alhie zu erscheinen / zu sehen vnnd zu hö-ren / die Gerichtskosten in sachen zwischen eucheins / vnd A. andertheils auffgelauffen / zu taxi-ren / rechnen vnd zu messigen / auch darauff fernergepurliche volnziehung gesprochener vrtheil ergehen zu lassen.Darnach wisset euch zu richten / ꝛc.Curatorium / oder wie vormunderzu geben vnnd zubestettigen.Jr Richter vnd Scheffen zu N. Thun kündt / zeu-gen vnnd bekennen hiemit offentlich / Nachdemvns heut angelangt, wie A. vnnd B. Eheleutein Gott verstorben / vnnd N. vnnd N. minderjhä-rige kinder nachgelassen / Derwegen wir Amptshalber ersucht /dieselbige mit notturfftigen vormundern zuuersor-gen / Oweill wir dann durch fleissige erkundigung befonden /O iiijdas
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