clxxxiiiNachdem vnder vielen trefflichen guͤtthaten / hilffen vnd mitte-len / so zu erhaltung eins bestendigen vnd rechtmessigen wesens allerdinge / auch zu abtreibung vnbilliger beschwerden vnd gewalts / hinvnnd wider jnn Pabstlichen vnnd Keyserlichen Rechten versehen /die appellation vnd beruffung (dardurch wir vns gegen die vnbillig-keit / beschwerden vnd schedlichen nachtheill so zu zeiten vnschuldig-lich vnd wider Recht vns begegnen vnd zugefügt werden / auffhal-ten mögen) nicht ohne grosse vrsach / sonder als ein furtreffentlichervnnd hochnotwendiger trost / in allen geistlichen vnnd weltlichen /der natur vnnd beschriebenen Rechten heilsamlich vnnd wollher-bracht / bestettigt vnd zugelassen / allen den jenigen so wider Rechtvnnd billigkeit, durch vnrechtmessige erkandtnuß eins Richtersbeschwerdt / rc.Vnd dan offentlich war / in den Gerichtsacten vnd handlungso zwischen N. Appellanten / vor N. erwiesen / das rc.Hic narrentur breuiter causae merita.Jnes soliches aber alles vnerwogen / vnd ohne das /was zu bewherung vnd erweisung N. Rechtens in-bracht / solichs notturfftiglich ersehen / vnd wie pil-Slich zu gemuet gefurdt / haben N. ein gantz vnform-Slich / vnpillich / auch gemeinen beschrebenen Rechtenzugegen vrtheill (wa es anders ein vrtheil genent werden soll) vorN. vermeintlich (alles doch ohne schmach vnnd mit vorbehaltunggeburlicher reuerentz der Richter) außgesprochen vnnd erkandt /Das rc.Hic addatur sententiae tenor.Arumb vnd die weill nhu N. auß vielen rechtmessi-gen gründen vnd vrsachen zum theill hieroben ange-regt / vnd zu seiner zeit ferners im Rechten zu dedu-cieren vnd außzufueren / sich des vilbestimpten nich-Stigen / oder jhe vnpilligen Vrtheils / zum hochstenvnd vnwiderbringlicher weiß an seinem guten Rechten beschwertvnd vernachtheilt befunde, vnnd dadurch noch weiters beschwertvnd verunrecht zu werden besorgt / vnd von tag des außgesproche-nenO ij
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