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Rechtsordnung und Reformation
Entstehung
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clxxxijAppellation von Beyurtheilen / welche inall wege schrifftlich geschehen soll.Rsamer rc. N. Als vermeinter Richter in sachē zwischenN. an einem / vnd N. am anderntheil in Rechten geübt / erscheindt der gnante N. oder sein Anwaldt / vnd sagt mitgeburlicher reuerentz / Als jhr euch in vermeintem Bey-urtheill fur einen begwemen Richter der sachen /Nota: Hic poterunt aliae formae siue grauamina dictae interlocuto,riæ enarrari.Inhalt desselben mit mehr worten verlaut / erkendt haben / dassolich vermeint Beyurtheill / vnnd was darin begriffen / nichtig ge-wesen, von vnwirden, vnnd ob es gleich ein Beyurtheill, genentwerden kundte (das er nicht glaubt) so sey es doch vngericht, außnachfolgenden vnd andern vrsachen rc.Hic explicentur nullitatis, etiam iniquitatis grauamina.On solicher vnnd anderer vrsachen wegen so er imRechten ferner anzeigen mag / berüfft vnnd appel-Olirt er von demselben / als nichtigem vnd vermein-Ntem Beiurtheill mit dieser schrifft / vor vnnd an Nvnd einen jeden bequemlichen Richter / dahin so-Eliche nichtigkeit vnd appellation von Rechts wegen zuthun sein sol /fleissig / fleissiger vnd allerfleissigst / zum ersten / andern vnd dritten /begerendt apostell oder scheidtsbrieff, vnnd vrkundt der ergangenhandlungen zu geben, vnd protestirt, das er diese appellation corri-gieren / meheren / mindern / oder ein ander einlegen / vnd die appella-tion vollenziehen möge / vnderwirfft sich vnd die ihme anhangen indes vorgenanten N. vnnd eines jheden beqwemlichen Richtersschirm, Alles wie gewonheit vnd Recht ist, ꝛc.Appellation von Endturtheilen.Jese form kan man mutatis mutandis nach anzeig vorgesetzer form vngeuerlich stellen / oder aber in massenwie folgt / daruon der einganck so auff die person desNotarien gestelt sein soll / so gar gemein vnd breuch-lich ist, das er keiner berichtung notturfftig.Nach-