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Rechtsordnung und Reformation
Entstehung
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clxviijEdict von examination vnd approbationder Notarien.On Gottes gnaden, wir Wilhelm Hertzog zu Gu-lich / Cleue vnd Berg / Graue zu der Marck vnndRauenßberg/ Herr zu Rauenstein / rc. Thůn kundtvnd fuegen euch allen vn jeden vnsern Ambtleuten /Vögten / Richtern / Schultheissen / Scheffen / sampt.Oanderen vnsern Dieneren vnnd Vnderthanen, auch Schutz vnudSchirmbsverwandten / Deßgleichen allen vnnd jeden offenbarnNotarien / so sich daruor außgeben, vnd solch ihr angenomen No-tariat Ambt in vnsern Furstenthumben, Landen vnd gebieten bißanhero gebraucht / vnd noch gebrauchen / oder kunfftiglich zugebrauchen bedacht / hiemit zuwissen. Nachdem der Hochgeborn Fürst vn-ser freundtlicher lieber Herr Vatter seliger gedechtnuß/ Herr Jo-han Hertzog zu Cleue, Gulich vnd Berg, ec. hiebeuor jn den jharnfunffzehenhondert achtvndzwentzig ein offen Edict hin vnd widerpublicieren vnd in den truck außgehen lassen / darin allen vnd jedenNotarien / so jr Notariat Ambt in jrer L. Fürstenthumben / Landenvnd gebieten zu exercieren gemeint / in einer benenter zeit vor jrer L.dazu verordenten Commissarien, mit jrer Ereation, jnstrumentenvn Protocollen zuerscheinen / dem examine sich zuunderwerffen / vndohne gedachter Commissarien zulassung vnd approbation ihr Offi-cium Notariatus keins wegs zugebrauchen, bey einer ernster Peenaufferlegt vnd beuolhen, fernern jnhalts angeregten Edicts, Vndwir dan jnn erfharung khommen / das solch Edict langheit der zeithalben in vergeß gestelt auch fast grosse vnrichtigkeit, vnordnungvnd vnruhe durch vielheit der vngeschickten, vngelehrten vnd vner-farnen / deßgleichen Eidvergessenen Hegk Notarien / so teglichsonevnderscheid vnd approbation jrer geschickligkeit heuffig creirt wer-den, vnd jres lebens, wesens, standts vnd kunst halber angeregtesAmbts vnuchig vnd vnwirdig, an vnsern Gerichtern, vnnd sonstzwischen vnsern Vnderthanen vnd Angehörigen verursacht / auchvnsere Vnderthanen / Schutz vnd Schirmsverwandten durch die-selbige zu offtmaln vnd noch teglichs zu jmerwerendem zanck / vndvn widerbringlichen kosten / schaden vnd beschwernuß gefuert / Wel-chem vns als dem Land Fursten / vnd von Gott verordenter Obrig-keit