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Rechtsordnung und Reformation
Entstehung
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derselben Rhete oder Hoffrichter solten vnangesehen des alles, obbegriffener freiheit vnd begnadung gebrauchen / vnd solche vrtheill/Erkandtnussen vnd decret zu volnziehen / vnd ferner wie sich Rechtlicher Ordnung vnnd Landtzgebrauchen nach gebürt zuhandlen/von aller menniglich vnuerhindert/ macht vnnd gewalt haben. Anwelchen obbegriffenen Keyserlichen begnadung vnd Freiheiten nie-mandt, was wirden standts oder wesens der seie, vns, auch allevnsere Erben vnd Nachkommen nit hindern noch jrren / auch wedersolches alles nit anfechten / belestigen / betrueben noch beschweren /sonder vns dero berueblich vnd ohne jrrung gebrauchen / geniessen /vnd gentzlich dabey pleiben lassen / vnd herwider nit thuͤn / noch jhe-mandt andern zuthün gestatten solte/ jnn kheine weiß noch wege/Alß lieb einem jeden seie / ihrer Maiestatt vnd des Reichs schwerevngnad vnd straff / darzu ein peen / nemlich hondert Marck lottigsgolts / zu vermeiden / die ein jeder / so offt er freuentlich her widderthete / jrer Maiestat halb in dero vnd des Reichs Chamer / vnd denandern halben theil vns / vnsern Erben vnd Nachkhommen vnnachlessig zubezalen verfallen sein solte / Alles fernern inhalts obange-regtes Keyserlichen Priuilegij / welches wir auch folgentz dem Keyserlichen Chamergericht zu Speyr jnsinuiren lassen, vnd desselbengerichtlich Decret am achtvndzwentzigsten tag Aprilis des negst-uerschienen siebenvnndsechzigsten jars darüber erhalten. Damitnun niemandt durch vnwissenheit sich hierinnen vergreiffen / vnndin die benante straf fallen mög / haben wir allen vnd jeden obgemelt /deß wissens zu haben / vnnd darnach zu richten / solichs nit wollenverhalten. Vrkundt vnsers herauff getruckten Secret Siegels.Geben zu Dusseldorff in den jaren vnsers Herrn tausent funfhon-dert acht vndsechzig / am letztentag des Monatz Januarij.SO0N iiiiBeuelck