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Rechtsordnung und Reformation
Entstehung
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cxlobaldt vor beschehener kriegs beuestigung / zu geburlicher Executionremittirt vnd gewiesen werden mögen. Wa auch befunden / das derAppellant sein appellation muthwillig vnd freuentlicher weiß vorgenomen / oder gegen den jnhalt obgerurter vnser Reformation /satzung vnd Constitution appellirt / soll er vnuerhindert seiner vermeinter jnrede vnd appellation / nicht allein in erlittene kosten vndschadenverdampt / sonder darzu nachgelegenheit der sachen v personen / durch vnsvnnachließlich gestrafft werden. Nachdem auch zu vil-malen vmb gar geringe sachen appellirt wirt/also das die kosten sichofft hoher vnd mehe / als die heuptsach / ertragen: So ist gleichs-fals geordent/ das hinfurter von den sachen/ die nicht funfondzwentzig goltgulden wirt sein / an vns nicht sol mögen appellirt werden.Imfall aber jhemandt daruber zu appelliren gemeint, der oder die-selbige sollen von vnsern Amptleuthen oder Beuelhabern schrifft-lichen schein brengen / das durch partheiligkeit des Gerichts / odersonst auß andern erheblichen vrsachen / jhnen appellierens von nö-ten / vnd die Appellation pillig zuzulassen sey. Darnach wisse sichein jheder zu richten. Vrkundt vnsers herauffgetruckten SecretSiegels. Geben zu Dusselldorff am funfften tag des MonatsJulij / Anno tausent funffhondert ein vnd Sechszig.Beuelch allerhandt vnordnungvnd vnrichtigkeit betreffendt.Wilhelm Hertzog / etc.Jebe getrewen, Nachdem wir in den Gerichtlichenprocessen vnd Acten so an vns auß vnsern Fürstenthumben Gulich vnd Berg durch appellation erwachssen / al-Olerhand vnordnung vnd vnrichtigkeit nit allein widerdie gemein beschrebene Rechte / sonder auch vnsere außgangene Gerichtsordnung befonden / allso das etlich mall nit vonder Citation vnd Claglibell wie sich geburt / sonder vilmehe mit niderlagung brieff vnd Siegel / vnd dem beweiß angefangen / die Actanit complirt / vnd das jhenig so am meisten nötig außgelassen / anstat aber desselbigen vnnötige vberflüssige allegationes vnnd dispu-tationes einbracht, neben dem das zu offt vnnd vielmalen nit mitgnugsamen verstendlichen teutschen worten / weß die notturfft erfordert /